Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Dem Kaufmann Carl Müller zu Kranichfeld, Weimarischen An-
theils, ist auf Nachsuchen die Erlaubniß zur Uebernabme und Betreibung
einer Agentur der Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Elberfeld innerhalb der
Grenzen des Großherzogthumes, bis auf Widerruf, ertheilt worden.
Weimar am 3. September 1853.
Finanz-Departement des Großherzoglich Saächfischen
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
II. Es ist zur Kenntniß gefommen, daß zeither mit im Auslande woh-
neuden Agenten auswärtiger Feuerversicherungs-Gesellschaften mehrfach Verträge
über die Versicherung von im Großherzogthume befindlichen Modilien abgeschlos-
sen worden sind.
Da jedoch nach §. 9 Ziffer 1 des Brandversicherungs-Gesetzes vom
28. August 1826 dergleichen Versicherungen bei auswärtigen Brandversicherungs-
Anstalten unter andern auch nur unter der Bedingung nachgelassen sind, daß
die Agenten, durch deren Vermittelung solche erfolgen, in den Grenzen des
Großherzogthumes angesessen seyn müssen: so findet das unterzeichnete Ministe-
rium sich veranlaßt, auf diese Bestimmung hierdurch besonders, zugleich mit
dem weitern Bemerken aufmerksam zu machen, daß im Falle eines etwa ein-
tretenden Brandunglücks die auf dem Grunde der mit ausländischen Agenten
abgeschlossenen Mobiliar-Versicherungsverträge zu beziehenden Entschädigungs-
gelder, dem fernern Inbalte des oben angezogenen §. 9 gemäß, zum Besten
der Landesbrandversicherungs-Anstalt der Konfiskation unterliegen.
Weimar am 9. September 1853.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachsischen
Staats-Ministeriums.
Thon.