Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Dem Kaufmann Carl Müller zu Kranichfeld, Weimarischen An- 
theils, ist auf Nachsuchen die Erlaubniß zur Uebernabme und Betreibung 
einer Agentur der Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Elberfeld innerhalb der 
Grenzen des Großherzogthumes, bis auf Widerruf, ertheilt worden. 
Weimar am 3. September 1853. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Saächfischen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
II. Es ist zur Kenntniß gefommen, daß zeither mit im Auslande woh- 
neuden Agenten auswärtiger Feuerversicherungs-Gesellschaften mehrfach Verträge 
über die Versicherung von im Großherzogthume befindlichen Modilien abgeschlos- 
sen worden sind. 
Da jedoch nach §. 9 Ziffer 1 des Brandversicherungs-Gesetzes vom 
28. August 1826 dergleichen Versicherungen bei auswärtigen Brandversicherungs- 
Anstalten unter andern auch nur unter der Bedingung nachgelassen sind, daß 
die Agenten, durch deren Vermittelung solche erfolgen, in den Grenzen des 
Großherzogthumes angesessen seyn müssen: so findet das unterzeichnete Ministe- 
rium sich veranlaßt, auf diese Bestimmung hierdurch besonders, zugleich mit 
dem weitern Bemerken aufmerksam zu machen, daß im Falle eines etwa ein- 
tretenden Brandunglücks die auf dem Grunde der mit ausländischen Agenten 
abgeschlossenen Mobiliar-Versicherungsverträge zu beziehenden Entschädigungs- 
gelder, dem fernern Inbalte des oben angezogenen §. 9 gemäß, zum Besten 
der Landesbrandversicherungs-Anstalt der Konfiskation unterliegen. 
Weimar am 9. September 1853. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachsischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
 
	        
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