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Ministerial Vekanntmachungen.
I. Nachdem von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, der nachstehend
abgedruckte Vertrag vom 3. September d. J. zwischen Preußen und den übrigen
Staaten des Zollvereins einerseits und Waldeck andererseits wegen der Fortdauer
des Anschlusses des Fürstenthumes Pyrmont an das Zoll-System Preußens und
der übrigen Staaten des Zollvereins ratificirt worden, auch die Auswechselung
der gegenseitigen Ratifikations-Urkunden erfolgt ist: so wird solches hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 12. Dezember 1853.
Erstes und drittes Departement des Großherzoglich
Sächsischen Staats-Ministeriums.
von Watzdorf. G. Thon.
Vertra 3
zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden,
Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zu dem Thüringischen
Zoll= und Handels-Vereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Olden-
burg, Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits und Waldeck
andererseits,
die Fortdauer des Anschlusses des Fürstenthumes Pyrmont an das Zoll-System
Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereins
betreffend.
Bei dem bevorstehenden Ablaufe des Vertrages vom 1I. Dezember 1841
über den Anschluß des Fürstenthumes Pyrmont an das Zoll-System Preußens und
der übrigen Staaten des Zollvereins haben die kontrahirenden Theile, in An-
erkennung der wohlthätigen Wirkungen des gedachten Auschlusses für den Han-
del und Verkehr der beiderseitigen Unterthanen, zum Zwecke der Verlängerung
jenes Vertrages Unterhandlungen eröffnen lassen und deßhalb zu Bevollmäch-
tigten ernannt:
einerseits
Seine Majestät, der König von Preußen, für Sich und in Vertretung
der übrigen Mitglieder des kraft der Verträge vom 22. und 30. März
und 11. Mai 1833, 12. Mai und 10. Dezember 1835, 2. Januar
1836, 8. Mai, 19. Oktober und 13. November 1841, endlich vom