Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

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so bringen Wir diesen Bundesbeschluß hiermit zur allgemeinen Kenntniß und 
befehlen, daß ihm überall nachgegangen werde. 
So geschehen und gegeben Weimar am 13. März 1854. 
J Carl Alexander. 
von Watzdorf. von Wydenbrugk. G. Thon. 
Patent, 
den Bundesbeschluß vom 26. Januar 1854 wegen gegen- 
seitiger Auslieferung von Verbrechern auf dem deutschen Bun- 
desgebiete betreffend. 
Ministerial--Bekanntmachung. 
Auf dem Grunde höchster Genehmigung ist dem Nikolaus Schlum- 
berger und Comp., Fabrik-Inhaber und Maschinen-Verfertiger, wohnhaft zu Gueb- 
willer, Departement Oberrhein in Frankreich, auf dessen durch den Bangquier 
Glaß zu Gera, als seinem Bevollmächtigten, geschehenes Nachsuchen, und in 
Folge-darauf Statt gefundener Erörterung, auf Streck= und Flyer-Werke zur 
Vor= und Fein-Spinnerei von Wolle, Floret und anderen Faser-Stoffen, nach 
Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeich- 
nung und Beschreibung, ein Privilegium auf fünf hinter einander folgende 
Jahre, vom heutigen Tage an gerechnet, mit der Wirkung, daß Niemand ohne 
vorher erlangte Zustimmung des Privilegien-Inhabers diese verbesserten Ein- 
richtungen zu benutzen berechtigt ist, ohne daß aber Jemand in der Benutzung 
bekannter Einrichtungen behindert werden soll, für den Umfang des Großher- 
zogthumes Sachsen-Weimar-Eisenach ertheilt worden, jedoch nur unter der 
Bedingung, daß das Privilegium dann als erloschen zu betrachten seyn würde, 
wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der Erfindung im Großber- 
zogthume nicht binnen Jahresfrist nachgewiesen seyn wird. 
Auch ist bei Bewilligung des Privilegiums die Neuheit und Eigenthüm- 
lichkeit der Erfindung im Sinne der, laut der Bekanntmachung vom 3. März 
1843 (Regierungs-Blatt vom Jahre 1813, S. 13, 14, 15, 16) in den Zoll- 
vereins-Staaten bei Ertheilung von Erfindungs-Patenten und Privilegien zu be- 
obachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden ist, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 8. März 1854. 
Erstes Departement des Großhersoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. 
von Watzdorf.
	        
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