Uegierungs-PBlatt
Großherzogthum
I Sachsen. Weimar-Eisenach.
Nummer 17. Weimar. 29. Marz 1851.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. In Folge öfters wiederkehrender Beschwerden der Postverwaltung über
mißbräuchliche Anwendung der portofreien Rubrik durch die Diener Großherzog=
licher Behörden werden auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, die über das Porto-Freithum bestehenden gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere die Uebereinkunft vom 6. August 1824 (Regierungs-Blatt vom
Jabre 1825, S. 23 folg.) hiermit wiederholt in Erinnerung gebracht. Zu-
gleich wird zu thunlichster Beseitigung der Beschwerden angeordnet:
daß bei denjenigen Behörden, bei welchen die Diener anstatt der Kanz-
lei-Beamten vermöge besondern Auftrages die Postsachen ganz oder theil-
weise zu expediren haben, den Konzepten der zur Post gehenden Ausfer-
tigungen die Bemerkung, ob sie mit portofreier Rubrik zu versehen seyen
oder nicht, bei perfönlicher Verantwortung der betreffenden Beamten,
welche die Konzepte zu signiren haben, niemals fehlen darf.
Dagegen bewendet es in den Fällen, wo besondere Kanzlei-Beamte
die Expedition besorgen, bezüglich der Kontra-Signatur portofreier Kor-
respondenzen, lediglich bei den bisherigen Einrichtungen.
Weimar am 15. März 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Watzdorf.
II. In Veranlassung mehrer zur Anzeige gekommenen Fälle, wonach Ge-
meindevorstände die Mittheilung der Weimarischen Zeitung und des Regierungs-
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