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Agentur der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft innerhalb der Grenzen
des Großherzogthumes bis auf Widerruf ertheilt worden.
Weimar am 29. Juli 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
V. Das Königlich Sächsische Nebenzollamt erster Klasse zu Ebmath,
Hauptzollamtsbezirk Eibenstock, ist auch zum Begleitscheinwechsel mit dem König-
lich Preußischen Hauptzollamte in Wittenberge und mit dem Königlich Hanno-
verschen Zollamte in Bremen ermächtigt worden.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 7. Februar d. J. (Seite
174 des Regierungs-Blattes) wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar am 27. Juli 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
VI. Nachdem die Verwaltung der Sportelneinnahme des Großherzoglichen
Justiz-Amtes zu Kaltennordheim vom 1. Juli d. J. an dem Großherzoglichen
Rechnungsamte daselbst mit übertragen worden ist: so wird dieses hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 22. Juli 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
VII. Nachdem mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des
Großherzogs, das Großherzogliche Justiz-Amt Ilmenau unter Bestellung