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1) des Großherzoglichen Justiz-Amtmanns Johann Friedrich Blaufuß in
Ilmenau als Bergamts-Dirigenten cum directorio actorum,
2) des Großberzoglichen Amts-Aktuar Carl Fitzler daselbst als Stellver-
treters desselben für Verhinderungsfälle,
3) des Großherzoglichen Amts-Aktuar Bernhard Friedrich Wilhelm Gottbold
Weißleder daselbst als Bergschreibers
constituirt, dem so gebildeten Bergamte auch
4) der Großherzogliche Berg-Inspektor Johann Christian Mahr in Kam-
merberg als Bergmeister, und
5) und 6) der Großherzogliche Berg-Inspektions-Assistent Hermann Mahr
in Gehren, sowie der herrschaftliche Steiger Andreas Herrmann in
Kammerberg als Berggeschworene
beigegeben worden sind: so wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 4. August 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz und des Cultus.
von Wintzingerode.
VIII. Da zeither fortwährend der Fall vorgekommen ist, daß Besoldungen,
Gehalte, Wartegelder und Pensionen aus Grohherzoglichen Hof= und
Staats-Kassen, überhaupt aus öffentlichen Kassen im Großherzogthume, nament-
lich auch aus den Kassen der Gemeinden und anderer öffentlichen Anstalten,
Auszüge aus landwirthschaftlichen Gütern, ingleichen Erbzinsen und
andere grundherrliche Gefälle von Seiten der Bezugsberechtigten den des-
halb bestehenden gesetzlichen Vorschriften entgegen zur Einkommensteuer-Entrich-
tung nicht angemeldet worden sind: so werden diese Vorschriften §.S. 5, Ziffer
1 und 2, 15 — 28 des Gesetzes über die allgemeine Einkommensteuer vom
19. März 1851 (Seite 63 — 90 des Regierungs- Blattes) hiermit nochmals
in Erinnerung gebracht, mit dem Bemerken, daß in Zukunft gegen die Zuwi-
derhandelnden unnachsichtlich mit der für dergleichen Fälle im F. 38 des vor-
erwähnten Gesetzes angedrobeten Strafe vorgeschritten werden wird.
Weimar am 7. August 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.