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Sollte das festgestellte Aktien-Kapital von 80,000 Thalern zur Begrün-
dung und vollständigen Einrichtung der Anstalt nicht ganz in Anspruch genom-
men werden, so wird der übrig bleibende Theil des Aktien-Kapitales bis
zu dem Betrage von 8000 Thalern zur Gründung des Reserve-Fonds ver-
wendet.
Kann jedoch der Reserve-Fonds auf diese Weise gar nicht oder nicht voll-
ständig beschafft werden, so wird von dem jährlichen Reinertrage der Anstalt
der zehnte Theil so lange zum Reserve-Fonds eingezahlt, bis hierdurch, so-
wie durch die Zinsen des letztern, dieser bis auf die angegebene Höhe ge-
bracht wird.
Sobald der Reserve-Fonds die Höhe von 8000 Thalern erreicht hat, wer-
den die davon zu gewinnenden Zinsen bei der Gesellschafts-Hauptkasse in Ein-
nahme gebracht.
Wird dagegen der Reserve-Fonds durch Verwendungen unter diese Höhe
geschwächt, so tritt eine Ergänzung dadurch ein, daß nicht nur die Zinsen wie-
der dazu geschlagen, sondern auch der zehnte Theil des Reinertrages bis zur
Erfüllung wieder dazu verwendet wird.
g. 9.
Dividenden und deren Verfall.
Der reine noch übrig bleibende Gewinn wird unter die Aktionäre alljähr-
lich vertheilt.
Die diesfalls ausgegebenen Dividenden= Scheine legitimiren den Inhaber
zur Erhebung der Dividenden.
Die Dividenden, welche innerhalb vier Jahren vom Zahlungstage an nicht
erhoben worden sind, verfallen ohne Weiteres der Gesellschaftskasse.
#.10.
Amortisations- ondé.
Sobald die durchschnittliche Höhe der bezahlten Dividenden auf zehen Jahre
sechs Prozent, auf alle übrige Jahre seit Beginn des Geschäftsbetriebes aber
fünf Prozent betragen haben wird, werden den Aktionären in keinem Jahre mehr
als sechs Prozent Dividende gewährt. Der überschießende Reinertrag wird zur
Bildung eines Amortisations-Fonds verwendet, mittelst welches die Aktien nach
und nach ausgeloost und durch Bezahlung ihres Neunwerthes eingelöst werden.
Ist auf diese Weise auch die letzte Aktie eingelöst, so geht die ganze An-
stalt an Gebäuden, Einrichtungen, außenstehenden Forderungen sammt etwai-