Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

345 
  
Nebenzollämter I. Klasse 
an der Grenze. 
  
Bemerkungen 
über besondere Befugnisse. 
  
  
  
  
  
  
Ort. Hauptamts-Bezirk. 
6. T 
1Gildehaus. 
33 brũ Nordhorn. A. In Bezug auf die Nebenzollämter J. Klasse an der Gtenze. 
Vennebrügge. Zu 4. Das Nebenzollamt zu Laar ist zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitschei- 
4 Laar. n#en I. über die auf der Vechte zu transportirenden Güter ermächtigt. 
5 Bunderneu- 
land. Ju 6. Das Nebenzellamt zu Pavenburg hat die Befugnis zur Erledigung von Beglelt= 
6 Papenburg. Leer. scheinen I. im Allgemeinen, sowie auch zur Ertheilung von Begleitscheinen I. und II. über Schiffs- 
7 Halte. bau-Materialien. 
8Weener. ug ebenllan N. i# brint zu de itscheinwechsel mit den Hauptäm-- 
Norden. tern zu Rheine, Munster, Oenabrück, beer, Emden und Nordhorn. 
10 Vere Zu 9. Das Nebenzollamt zu Norden ist besugt zur Ausfertigung und Erledigung von Be- 
; Emden. aleitsweinen J. und II. duf die Hauptämter zu Emden und Delmenhorst innerhalb der GErhebungs- 
11 Carolinensyhl. befugnisse, welche für Wein und Thee in unbeschrönkter Menge bestehen, in Bezug auf die übrigen 
12 Nordernev. zollpstichtigen Gegenstände bis auf 500 Thlr. für den einzelnen Transport beschränkt find. 
13Dreye. 
14|Hemelingen 
15Achim. 
16 Lilienthal. 
17 Ovterdamm. 
18|Burgdamm. rinkum. 
19|Grohn am al- Zu 19. Das Nebenzollamt zu Brohn am alten Tief ist zum Wechsel von Begleitscheinen 
ten Tief. mit den Hauptzollämtern zu Brale und Geestemünde, sewie mit den an der Weser, Lesum, Leine 
20|Grohn an der und Aller belegenen Hauplsteuer= und Steuer-Aemtern befugt. 
Vegesacker 8. In Bezug auf die Steuerämter im Innern. 
Chaussee. Zu 17. Das Steueramt zu Hameln ist rücksichtlich der Wesergüter mit den Befugnissen 
21Rönnebeck. eines Nebenzollamtes I. verseben und zur Ausstellung von Begleitscheinen I. auf die an der Weser 
22 Dedesdorf Piegentn zu deren kltiguns bonshigten 321len SteuerF Aemter, sowie zur Grledigung von 
" Begleitscheinen I. über die fraglichen Güter ermächtigt. 
23 Lehe. P ° Geeste- Zu 18. Dem Steueramte zu Bodenwerder ist rücksichtlich der Wesergüter die Befugniß 
24/ Wremen. ind eines Nebengollamtes I. beigelegt. 
25Dorumertief. munde. Zu 19. Das Steueramt zu Göttingen i#Kt zur Erledigung von Begleitscheinen I. ermächtigt- 
26Altenwalde Zu 26. (#en Steueramte zu Bodenfelde find rücksichtuch der Wesergüter die Befugnisse 
« ein«Nebenzolamtesl.heigeleat. 
27 Altenbruch. u 27. Das Steueramt zu Qualkenbrück ist zur Erledigung von Begleitscheinen I. über 
28|Outerndorfer. Neuhaus an Wein, Taback, Zucker und sonstige Colonial-Waaren ermächtigt. 
schleuse. der Oste. 4 Zu 39, 11, 4 2 n 4½. d ** p Beraen, —. (Heya und Stolzenau 
20 Freiburg. iind rückfichtlich der Wesergüter die Befugnisse eines Nebengollamtes I. beigelegt. 
30 Wischhafen. Von dem in Spalle 2 zu 4 ausgeführten Hauptzollamte zu Brinkum refsortirt die 
31| Gauensiek. Zoll-Abfertigungsstelle auf dem Bahnbofe zu Bremen. 
32 Assel. Dieselbe ist außer der Eingangszoll-Erhebung von den Passagier= Effekten befugt: 
33 Brunshausen. a) zur Abfertigung von Frachtgut für den Transport auf der Eisenbahn in das Jollverelnsgebiet 
34 Twielenfleth. Stade. auf dadeverzeichnisse, oder Ansagezettel, oder auf Begleitschelne I., sowie zur Erledigung 
35 Lühe an der von Begleitscheinen, Erportations= und Uebergangs-Scheinen über Eisenbahngüter; 
Weseite 5) auf den Deklarations-Scheinen, welche übrigens den dort eingehenden Deklarationsschein-Gü- 
« tern schon vor ihrer Aufgabe zur Eisenbahn beigegeben seyn müssen, den Ausgang zu attesti- 
36 Borstel. ten, dagegen die Deklarations, Scheine über solche auf der Eisenbabn wieder in das Vereins- 
37 Cranz. ) gebiet zu versendende Güter mit einem Oingangs= oder Passage-Aiteste zu versehen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.