355
tigt ist und die Bank-Direktion jetzt dergleichen Banknoten über Beträge von
je 10 Thalern in Umlauf zu setzen beabsichtigt: so wird die nachstehende Be-
schreibung dieser Noten hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht.
Weimar am 6. Oktober 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
Schambach.
Beschreibung
der Weimarischen Banknoten à 10 Thaler.
Die Noten zu 10 Thalern der Weimarischen Bank sind 5½ Zoll lang
und 3 Zoll 6½ Linien hoch, oben und unten beschnitten, an den Endseiten
mit natürlichem Papierrande versehen. Das zur Ausführung verwandte Hanf-
papier ist weiß und mit Wasserzeichen versehen, die am obern und untern Rande
in der Bezeichnung „Weimarische Banknote“ in heller Schrift, an beiden End-
seiten in der Bezeichnung „10 Thlr. 10“ in hellen, mit Schatten versehenen
Zeichen auf guillochirtem und hellem Grunde bestehen. Der Aufdruck auf die
mit guillochirtem Grunde in grauer Farbe bedruckte Schauseite ist mit schwarzer
Farbe in Buchdruck-Manier gemacht, und enthält oben: zwischen den beiden
Werthzahlen „10“ ein verziertes Wappenschild mit einem gekrönten springenden
Löwen, dar unter in sieben Zeilen:
Die Weimarische Bank
zahlt gegen diese Note
Zehn Thaler
im Vierzehn-Thalerfuße.
Weimar, den 4. Februar 1854.
Der Verwaltungsrath. Der Regierungs-Commissar. Die Direction.
Stichling. Rathgen. Polte.
worauf zwei mit kleinen Perlenrändern verzierte Felder mit kleiner Diamant-
schrift folgen, von denen das linkseitige:
Der Bankgesellschaft ist die Einziehung der Banknoten gestattet, wenn die
Großherzogliche Staatsregierung die diesfallsigen Gründe für genügend