Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

Uegierungs-Blatt 
Großherjogthum 
Sachsen-Weimar-Eifenach. 
Nummer 40. Weimar. 25. November 1854. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I.Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 17. November 1852 
(Regier. Blatt S. 245) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
die dem Großherzoglichen Rechnungsamte Allstedt mit übertragene Bezirks-Ka- 
taster-Führung sich auf sämmtliche Ortschaften des Amtsbezirkes, mit Ausnahme 
der Stadt Allstedt, erstreckt, daß dagegen die Kataster-Führung über letztere 
der Großherzoglichen Stadt-Steuereinnahme daselbst bis auf Widerruf über- 
tragen worden ist. 
Weimar am 28. Oktober 1854. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
II. Da von dem Ertrage der auf dem Grunde des Ausschreibens vom 
3. April d. J. zu entrichten gewesenen Brandversicherungs-Beiträge, welche 
am 1. Mai d. J. zahlbar waren, nach Deckung des laufenden Bedarfs der 
Landes-Brandversicherungsanstalt, den hierüber vorliegenden Nachweisungen zu 
Folge, die Hälfte für den bei jener Anstalt zu bildenden Reserve-Fonds 
nicht übrig bleibt: so wird in Gemäßheit der Bestimmung unter Ziffer 3 des 
unter dem 5. Januar 1854 erlassenen Nachtrages zu §. 6 des Gesetzes vom 
28. August 1826 über die öffentliche Anstalt der Brandversicherung von jedem 
Thaler der von den Gebäuvdebesitzern im Großherzogthume auf Grundlage des 
Brandversicherungs-Katasters für 1854 zu vergebenden Beitrags-Konkurrenz= 
Summen ein weiterer Beitrag von 
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