Uegierungs-Blatt
Großherjogthum
Sachsen-Weimar-Eifenach.
Nummer 40. Weimar. 25. November 1854.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I.Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 17. November 1852
(Regier. Blatt S. 245) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
die dem Großherzoglichen Rechnungsamte Allstedt mit übertragene Bezirks-Ka-
taster-Führung sich auf sämmtliche Ortschaften des Amtsbezirkes, mit Ausnahme
der Stadt Allstedt, erstreckt, daß dagegen die Kataster-Führung über letztere
der Großherzoglichen Stadt-Steuereinnahme daselbst bis auf Widerruf über-
tragen worden ist.
Weimar am 28. Oktober 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
II. Da von dem Ertrage der auf dem Grunde des Ausschreibens vom
3. April d. J. zu entrichten gewesenen Brandversicherungs-Beiträge, welche
am 1. Mai d. J. zahlbar waren, nach Deckung des laufenden Bedarfs der
Landes-Brandversicherungsanstalt, den hierüber vorliegenden Nachweisungen zu
Folge, die Hälfte für den bei jener Anstalt zu bildenden Reserve-Fonds
nicht übrig bleibt: so wird in Gemäßheit der Bestimmung unter Ziffer 3 des
unter dem 5. Januar 1854 erlassenen Nachtrages zu §. 6 des Gesetzes vom
28. August 1826 über die öffentliche Anstalt der Brandversicherung von jedem
Thaler der von den Gebäuvdebesitzern im Großherzogthume auf Grundlage des
Brandversicherungs-Katasters für 1854 zu vergebenden Beitrags-Konkurrenz=
Summen ein weiterer Beitrag von
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