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II. Dem zwischen mehren deutschen Regierungen bestehenden Vertrage
wegen gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenden, d. d. Gotha den 15. Juli
1851, ist auch das Großherzogthum Luremburg beigetreten.
Es wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 29. August 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
Julius von Helldorff.
III. Nachdem unter den Regierungen des deutschen Zoll= und Handels-
Vereines in Rücksicht auf die andauernd hohen Getreidepreise eine weitere Ver-
einbarung dahin erfolgt ist, daß die zeitherige Einstellung der Erhebung des
Eingangszolles für Getreide und Hülsenfrüchte, Mehl daraus und andere Müh-
len-Fabrikate, nämlich geschrotene und geschälte Körner, Graupe, Gries und
Grütze, gestampfte oder geschälte Hirse bis Ende Septembers 1856 verlän-
gert werde: so wird diese Ausdehnung der Zollfreiheit hierdurch zur öffentlich en
Kenntniß gebracht.
Weimar am 22. September 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit eines hohen Ministerial-Beschlusses wird das Wort „Maua“
in der fünften Zeile der Bekanntmachung des Ministerial-Departements der
Finanzen vom 18. Juli 1855, die Errichtung einer Bezirks-Katasterführung
für den Amtsbezirk Dornburg betreffend (Regierungs-Blatt Seite 123),
in das Wort „Naura“
biermit berichtiget und solches öffentlich bekannt gemacht.
Weimar am 25. September 1855.
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes.
Dr. Ernst Müller.