Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

I Seite des 
J n h n 1 t. Regierunge- 
Blattes. 
V. 
Verbrecher. Konvention mit dem Kaiserthume Oesterreich wegen Ausdeh- 
nung der Bundesbeschlüsse vom 18. August 1836 und vom 26. Januar 1854 
über die gegenseitige Auslieferung gemeiner und politischer Verbrecher auf die 
nicht zum deutschen Bunde gehörigen Oesterreichischen Kronländen 49. 
Vertreter der Staatsanwaltschaft; deren Gebühren nach §. 10 der Gebüh- 
ren-Taxe für Verhandlungen in Strassachen .................. 132. 
Vicinal-Wege. Die Errichtung von Wegweisern an denselben 34. 
Viehhandel. Die Ausübung von Koncessionen zu Betreibung desselben betr. 31. 
Volkszählung — neue — im Großherzogthume ......... ....... 135. 
W. 
Waffen, deren Ausfuhr aus dem Großherzogthume uͤber die Grenzen des Zoll— 
vereines gegen Laͤnder, welche nicht zum deutschen Bunde gehoͤren, ist verboten 33. 
Waidhaus im Koͤnigreiche Bayern, bisher Hauptzollamt ist in ein Neben- 
zollamt 1 umgewandelt und dessen bisheriger Amtsbezirk mit dem Hauptaol= 
amte Waldmünchen zu einem Haupt-Amtsbezirke vereiniget worden 52. 
Waldmünchen. Siehe Waidhaus. 
Wanderbücher, deren Visiren zu Lengsfeld⅝ .... . ..... ....... 16. 
Waschmaschine — Kugel-Waschmaschine — Siehe Moore. 
Wasser. Siehe Trinkwasser. 
Wasserzoll= Einnahmen zu Burgau und zu Naschhausen. Anordnung im 
Betreff der von denselben ausgestellten Zollzettel über die erhobenen Zollgefälle 
von den auf dem Saalstrome daselbst ankommenden Holzflossen 27. 
Wegegelder für die von den Orts-Steuereinnahmen an die Obereimnahmen) 
abzuliefernden Brandversicherungs-Beiträge können nicht weiter gewährt werden 31. 
Wegweiser sollen an allen Orten, wo Landstraßen oder Vicinal-Wege sich 
kreuzen, von den betheiligten Wegebaupflichtigen errichtet werden 34. 
Weida. Siehe Sporteln-Einnahme. # 
  
19—23. 
Weimar — Großherzogthum Sachsen — Konventionen mit Belgien, Groß= 30. 49. 
dritannien, Meiningen, Oesterreich und Preußennn ....... 83. 115. 
141—145. 
Weimar — Haupt= und Residenz-Stadt — Siehe Kreisgericht und 
Postkurse.
	        
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