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reicht, als mit Ruͤcksicht auf den Zeitpunkt der geschehenen Aufgabe durch den
regelmäßigen Post= oder Eisenbahn-Dienst zu ermöglichen war.
Bei Berechnung der Zeit, in welcher die Depesche bei gewöhnlicher Post-
oder Eisenbahn-Beförderung an ihre Bestimmung hätte gelangen können, soll
nicht der ganze Weg vom Aufgabe= bis zum Bestimmungs-Orte, sondern nur
die auf Deutsch-Oestereichschem Vereinsgebiete zurückzulegende Strecke in An-
schlag gebracht werden.
In dem Falle der eingetretenen Störung oder der Unterbrechung der Te-
legraphen-Verbindung findet keinerlei Zusicherung für die Schnelligkeit der Be-
förderung Statt.
IV. Tariftrung.
Gebührenfreiheit für Telegraphen= Dienst-Depeschen.
8. 12.
In dem Vereinsverkehr werden nur die Depeschen des Telegraphen-Dienstes
frei befördert. Diese Gebührenfreiheit bezieht sich nicht nur auf die diesfällige
ortespondenz der Telegraphen-Stationen unter einander, sondern auch auf alle
den Telegraphen-Dienst leitende Vereinsbehörden jeder Instanz.
Gebührenberechunng für Staats= und Privat-HDepeschen.
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In dem Vereins-Verkehre unterliegen alle Depeschen, sowohl Staats= als
Privat-Depeschen, der tarismäßigen Gebührenberechnung von der Aufgabe= bis
zur Adreß-Station.
Beförderungsgebühren in dem Vereinsgebiete.
s. aa.
Der Berechnung der Telegraphen-Gebühren für die Beförderung von
Stagts= und Privat-Depeschen innerhalb des Vereinsgebietes wird die direkte
Entfernung von der Aufgabe= bis zur Ankunfts= bezüglich Grenz-Station, und
zwar nach der von dem Vereine angenommenen Karte, dann die Anzahl der
die Depesche bildenden Worte zu Grunde gelegt.
Einfache und mehrfache Depeschen.
s. 1#.
" e Depesche, welche aus. nicht mehr als 25 Worten besteht, wird für
eine eintfache Depesche gerechnet. Enthält dieselbe über 25 bis einschlüssig 50