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Ministerial-Bekanutmachungen.
I.Auf dem Grunde höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des
Großherzogs, ist dem Pharmaceuten Reinhold Schmidt von hier, auf
diesfallsiges Nachsuchen ein Patent auf die alleinige Anfertigung und den allei-
nigen Debit einer von ihm neu zusammengesetzten säurefreien Stiefelglanz=
wichse auf die Dauer von fünf Jahren von heute an gerechnet, für den Um-
fang des Großherzogthumes mit der Wirkung ertheilt worden, daß Niemand
ohne vorher erlangte Zustimmung des Patent-Inhabers die gedachte Wichse zu
benutzen berechtiget ist, ohne daß jedoch Jemand in der Anwendung bereits be-
kannter Bestandtheile derselben beschränkt werden soll.
Uebrigens ist bei Bewilligung des Patents, welches dann als erloschen zu
betrachten ist, wenn die bleibende Einführung und Anwendung mehr gedachter
Stiefelglanzwichse im Großherzogthume nicht binnen Jahresfrist nachgewiesen wird,
die Neuheit und Eigenthümlichkeit dieser Wichse im Sinne der laut Bekannt-
machung vom 3. März 1843 (Regier. Blatt v. J. 1843 S. 13, 14, 15, 16)
in den Zollvereins-Staaten bei Erfindungs-Patenten zu beobachtenden Grund-
sätze ausdrücklich vorausgesetzt worden.
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden ist, wird Solches andurch zur öffentlichen Kunde gebracht.
Weimar am 4. April 1856.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorf.
II. Von der Königlich Hannoverschen Staatsregierung ist das Nebenzoll-
amt 1 zu Gildehaus, Hauptamtsbezirkes Nordhorn, nach Springbiel, an der