Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 1. Weimar. 3. Januar 1836. 
  
Ministerial-Bekanutmachung. 
Nachdem zwischen den hohen Staatsregierungen des Großherzogthumes 
Sachsen-Weimar-Eisenach, des Herzogthumes Sachsen-Meiningen und des Her- 
zogthumes Sachsen-Coburg-Gotha am 16. Oktober d. J. zu Meiningen ein 
Vertrag, den Bau und den Betrieb der Werra-Eisenbahn betreffend, abgeschlos- 
sen worden ist und die hierüber ausgefertigten Ratifikations-Urkunden ausgewech- 
selt worden sind: so wird dieser Vertrag nebst seinen Beilagen, nämlich 
A. dem Entwurfe einer Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde für die 
Werra-Eisenbahngesellschaft, 
B. dem Entwurfe des Statuts der Werra-Eisenbahngesellschaft, 
C. dem Entwurfe zu dem Vertrage zwischen der Direktion der Thüringschen 
Eisenbahngesellschaft und dem Verwaltungsrathe der Werra-Eisenbahn- 
gesellschaft uber den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der Werra- 
Eisenbahn nebst Zweigbahn, 
hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der getreue 
Landtag zur Ausführung dieses Vertrages seine Zustimmung, insoweit die- 
selbe verfassungsmäßig erforderlich war, ertheilt hat. 
Weimar am 21. Dezember 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. 
1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.