Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

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Benennung 
der Gegenstände. 
Abgabruf#as= 
  
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
nach dem 
14-Thaler-Fuß 
(mit der Eintheilung 
des Thalers 
in 30##l und 24##, 
beim 
ang. 
Sar. 
(607) 
Ein Ausgang. 
Sgr. 
Tole. Thlt. **- 
nach dem 
241-Gulden-Fuß, 
beim 
Eingang.Ausgang. 
Il. Tr# at. Tr. 
Für 
Tara 
wird vergütet 
vom Zentner 
Brutto-Gewicht: 
Pfund. 
  
— 
2 
Abfälle 
von Gerbereien das Leimleder; 
Thierflechsen, Abfälle und Theile 
von rohen Häuten und Fellen, ab- 
genutzte alte Lederstücke, desgleichen 
sonstige lediglich zur Leim-Fabri- 
kation geeignete Lederabfälle, Hör- 
ner, Hornspitzen, Hornspäne, Klauen 
und Knochen, letztere mögen ganz 
oder zerkleinert shn ... 
Anmerk. Knochen, seewärts von der Russischen 
bis zur Meclenburgischen Grenze aus- 
gebend, gollfrei. 
Baumwolle und Baumwollen= 
waaren: 
a) Rohe Baumwolll . 
b) Baummollengarn, ungemischt oder 
gemischt mit Wolle oder Leinen: 
1) ungebleichtes ein= und zweidräh- 
tiges, und Watttrn 
2) ungebleichtes drei= und mehr- 
drähtiges, ingleichen alles ge- 
bleichte oder gefärbte Garn.. 
c) Baumwollene, desgleichen aus 
Baumwolle und Leinen, ohne Bei- 
mischung von Seide, Wolle und an- 
deren Thierhaaren gefertigte Zeuge 
und Strumpfwaaren, Spitzen (Tüll), 
Posamentier-, Knopfmacher-, Stik- 
ker= und Putz-Waaren; auch der- 
gleichen Zeug= und Strumpf-Wag- 
1 Zentr. 
1 Zentr. 
1 Zentr. 
1 Zentr. 
  
  
  
  
(12·) 
frei 5 
(4) 
  
  
  
"P) Die unter den Silbergroschen stebenden Ziffern bezeichnen 24 stel des Thalers. 
  
frei 524 
frei 174 
r*d 
.— 
- 
14 
  
  
  
  
18 in Säsern und 
13 5 Körben. 
— 
7 in Ballen.
	        
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