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Benennung
der Gegenstände.
Abgabruf#as=
Maaßstab
der
Verzollung.
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung
des Thalers
in 30##l und 24##,
beim
ang.
Sar.
(607)
Ein Ausgang.
Sgr.
Tole. Thlt. **-
nach dem
241-Gulden-Fuß,
beim
Eingang.Ausgang.
Il. Tr# at. Tr.
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
—
2
Abfälle
von Gerbereien das Leimleder;
Thierflechsen, Abfälle und Theile
von rohen Häuten und Fellen, ab-
genutzte alte Lederstücke, desgleichen
sonstige lediglich zur Leim-Fabri-
kation geeignete Lederabfälle, Hör-
ner, Hornspitzen, Hornspäne, Klauen
und Knochen, letztere mögen ganz
oder zerkleinert shn ...
Anmerk. Knochen, seewärts von der Russischen
bis zur Meclenburgischen Grenze aus-
gebend, gollfrei.
Baumwolle und Baumwollen=
waaren:
a) Rohe Baumwolll .
b) Baummollengarn, ungemischt oder
gemischt mit Wolle oder Leinen:
1) ungebleichtes ein= und zweidräh-
tiges, und Watttrn
2) ungebleichtes drei= und mehr-
drähtiges, ingleichen alles ge-
bleichte oder gefärbte Garn..
c) Baumwollene, desgleichen aus
Baumwolle und Leinen, ohne Bei-
mischung von Seide, Wolle und an-
deren Thierhaaren gefertigte Zeuge
und Strumpfwaaren, Spitzen (Tüll),
Posamentier-, Knopfmacher-, Stik-
ker= und Putz-Waaren; auch der-
gleichen Zeug= und Strumpf-Wag-
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
(12·)
frei 5
(4)
"P) Die unter den Silbergroschen stebenden Ziffern bezeichnen 24 stel des Thalers.
frei 524
frei 174
r*d
.—
-
14
18 in Säsern und
13 5 Körben.
—
7 in Ballen.