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Abgabensätze
nach dem ß 6 t Für
Maaßstab 14- haler-Fu nach dem 4 ara
Benennung ver mit der Sinthelung43-Gulden-Fuß wird vergütet
in 30# und 24#),
der Gegenstände. Verzollung. W“ um vom Zeutner
Eingang. Ausgang.Eingang.usgang. Brutto-Gewicht:
Añ zbr.#.). (3) 3#x.e. Pfund.
rowroot, Sago und Sago-Sur- 2 13 in Föslern, Kißen
rogate, Tapioka ..... ...... 13entr.2...330.. und Körben.
6) Mühlen-Fabrikate aus Getreide 6 in Ballen.
und Hülsenfrüchten, nämlich: ge-
schrotene oder geschälte Körner,
Graupe, Gries, Grütze, Mehl! 1 Zentnteei15 . .52z
Anmerk. 1) Gewöbuliches Roggenmebl Schwarz. (12)
mebl, bei dem Emgange zn Lande
S 1 renzlinie ge- —
aal Be, Snstben Grentme e 48Zenr.
2) Her öbuliches Neggenbrer kovn n (6)
ugange zu Lande au erselben E
Gichuue ..... . . . 1 Zentr. " 5
) Muschel= oder Schal-Thiere aus (6)
der See, als: Austern, Hummern,
ausgeschälte Muscheln, Schildkröten
und dergleichen 1I entr. 7
s) Reis:
1) geschälter 1 Zentt.")
2) ungeschälten 1 Zent200000f0
t) Salz (Kochsalz, Steinsalz) ist ein- (16)
zuführen verboten; bei gestatteter
Durchfuhr wird die Abgabe beson-
ders bestimmt.
u) Syrop?)
! .
12 ässern,
) far- rosisse. S
1) Tabacksblätter, unbearbeitete, und Wiierste.
Stengel —n. 1 Zentr. 4 . . · 7 . . 9 in Körben.
8 in Thierhäuten.
in Ballen aus
Schilf, Bast und
Binsen.
2 in Ballen ande-
rer Art.
“) Siehe die nachfolgende Anmerkung auf Seite 232.
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