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Benennung
der Gegenstände.
Maaßstab
der
Abgabensätze
Verzollung.
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Einteiung
des Tha
in 30 ## bont 21%,
beim
nach dem
241-Gulden-JFuß,
beim
Eingang. Eingang.Ausgang.
Ausgang.
(r) P
E#.
Toit. Tblr.Gr.) ai. Te. ai. Tr#
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
4
—
Alle mit Gummi elastikum oder
Guttapercha überzogene Gewebe..
Anmerk. Gummidrucktücher für Fabriken auf
Erlauknißscheine unter Kentrole
3 Wachstafft
Wolle und Wollenwaaren:
a) Schafwolle, rohe und gekämmte,
einschließlich der Gerberwolle
Anmerk. sneo zablt bei dem Aus-
ange über die Hannoversche und Ol.
engergisc- Grenze 2½ Sgr. (8S/, Tr.)
vom Zentner.
b) Weißes drei= oder mehrfach ge-
zwirntes wollenes und Kamcelgarn,
auch Garn aus Wolle und Seide;
desgleichen alles gefärbte Garn.
c) Waaren aus Wolle (einschließlich
anderer Thierhaare) allein oder in
Verbindung mit anderen, nicht seide-
1) bedruckte Waaren aller Art; un-
gewalkte Waaren (ganz oder —ie
weise aus Kammgarn), wenn sie
gemustert (d. h. faconnirt gewebt,
gestickt oder brochirt) sind; Um-
schlagetücher mit angenähten ge-
musterten Kanten; Posamentier-,
Knopfmacher= und Stickerei-Waa-
ren, außer Verbindung mit Eisen,
Glas, Holz, Leder, Messing und
nen Spinn-Materialien gefertigt.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
Stahl —————n
1 Zentr.
11
20
10
frei 10
frei
500 S7 30
Ü 13 in Kisten.
9 in Körben.
6 in Ballen.
K 16 in Fässern und
Kisten
6 in Ballen.
20 in Kisten.
7 in Ballen.