— 7211.—
koͤnnte doch nicht leugnen, daß viel Aberglauben und Fehler in der Kirche durch
die Nachlässigkeit der Lehrer eingebrochen wären, daher hätte er aufrichtige
Lehrer seiner Kirche herstellen müssen, wolle aber nimmermehr von der Meinung
und Zustimmung der allgemeinen katholischen Kirche, wie sie in den prophetischen
und apostolischen Schriften, alten canonibus und bewährten Lehren
gefunden wird, abweichen. Er habe lange auf ein Concilium gewartet, weil
aber der Papst sich nicht groß darum bekümmert, habe er die Kirche seines
Landes nicht länger in solcher Verlassenheit sehen können. Er hoffe demmach,
der König werde diese seine gute Meinung nicht verwerfen, zumal da des Königs
Tochter, seine Gemahlin, in diesem Falle mit ihm einig wäre. Ueber Ceremonien
wolle er mit Niemandem streiten“.
Die Berufung des Probstes Buchholzer war der erste öffentliche Akt,
durch den Joachim II. seinen Uebertritt zur neuen Lehre bekundete; bald darauf
that er noch einen entscheidenderen Schritt, indem er nämlich nebst seiner Gemahlin
und dem ganzen Hofe am 1. November 1539 das Abendmahl unter
beiderlei Gestalt in Spandau und Tages darauf in Berlin nahm.
Dem Kurfürsten wurde das Reformationswerk dadurch sehr erleichtert, daß
einer der drei Landesbischöfe, nämlich der von Brandenburg, Mathias von
Jagow, nicht nur der neuen Ordnung der Kirche sehr geneigt war, sondern
sich selbst auch als ein vorzüglich geeignetes Werkzeug zur Ausführung derselben
erwies. Daher hatte es denn mit der Sercularisirung dieses Bisthums gar keine
Schwierigkeit, ebenso wenig wie mit der Einziehung der übrigen Stifter und
Klöster. Man verfuhr hierbei mit löblicher Umsicht und Milde. Wer von den
Ordensgeistlichen sich der Reformation zuwendete, wurde als Pfarrer für den
Dienst der Kirche beibehalten, Niemandem aber Gewissenszwang angethan oder
der Unterhalt, den er durch seine bisherige Stellung genoß, entzogen. Nur
Novizen aufzunehmen war verboten. So verschwanden die Mönchsklöster in
kurzer Zeit; länger bestanden die Nonnenklöster, von denen einige sich bis
in spätere Zeiten erhielten, doch auch sie wurden nach und nach protestantisch.
Gelübde der Clausur und des Cölibates durften nicht mehr abgelegt werden.
Den ersten Segen aus diesen kirchlichen Neuerungen genoß die Universität
Frankfurt. Trotz aller Sorgfalt, welche dieser seiner Schöpfung Kurfürst
Joachim I. bis an sein Lebensende gewidmet hatte, war die Anstalt durch
den Eifer, mit welchem die theologischen Lehrer daselbst die Mißbräuche der
Kirche gegen die Reformatoren in Schutz genommen hatten, fast ganz und gar
in Verfall gerathen. Der größte Theil der Studenten hatte die Anstalt verlassen,
nur die Aermeren, denen Dürftigkeit den Weg ins Ausland verschloß,
waren zurückgeblieben. Kaum aber hatte Joachim U. sich der neuen Lehre
zugewendet und entsprechende Lehrer nach Frankfurt berufen, so kehrte auch die
Zeit der Blüthe für diese Univerfität zurück, besonders da durch die zweckmäßige
Verwendung der eingezogenen Stifter, wie z. B. des Karthäuserklosters (1537),
ihre Mittel bedeutend vermehrt wurden.