Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

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Beilagen die Befugniß zusteht, zur Ausführung des sofort zu beginnen- 
den und bis zum Schlusse des Jahres 1858 zu vollendenden Baues das 
in dem Gesetze vom 26. November 1855 begründete Expropriations- 
Recht im Namen der Werra-Eisenbahngesellschaft auszuüben; 
3) daß Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, zur Entscheidung über die 
Nothwendigkeit und den Umfang zwangsweiser Eigenthumsabtretungen 
für den Zweck des fraglichen Eisenbahnbaues, sowie über die zu gewäh- 
rende Entschädigung, ingleichen zur Leitung der Verhandlungen, welche 
bei dem gesetzlichen Enteignungsverfahren nothwendig werden, 
den Großherzoglichen Bezirks-Kommissar Coudray zu Eisenach 
als Kommissar zu ernennen gnädigst geruht haben. 
Weimar am 21. Jannar 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
III. Von der Königlich Sächsischen Staatsregierung ist dem dortigen 
Neben-Zollamte 1 zu Klingenthal, Haupt-Amtsbezirk Eibenstock, die Er- 
mächtigung zum Begleitschein-Wechsel mit den Hauptämtern Harburg, Han- 
nover, dem Zollamte im Bahnhofe zu Bremen, dem Haupt-Steueramte für 
ausländische Gegenstände in Berlin und den Königlich Sächsischen Hauptämtern 
Zittau, Dresden und Pirna, sowie dem Neben-Zollamte 1 zu Bodenbach er- 
theilt worden, was unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 
8. September 1854, Seite 333 des Regierungs-Blattes, hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 22. Januar 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
IV. Auf dem Grunde höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hobeit, 
des Großherzogs, ist dem Herrn Friedrich Gottwald Spangenberg in Lin-
	        
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