Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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die Aufnahme der Pläne, Gewinnlisten oder anderer Nachrichten uͤber nicht 
gestattete Lotterien in allen Anzeigeblättern des Großherzogthumes hiermit bei 
Zehn Thalern Strafe für jeden Kontraventions-Fall verboten. 
Weimar am 31. Dezember 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
III. Nachdem der Gutsbesitzer Rudolph Markscheffel, zu Eisenach, sein 
Mandat als Landtags-Abgeordneter niedergelegt hat, macht sich die Neuwahl 
eines Landtags-Abgeordneten durch die Besitzer eines inländischen Grundeigen- 
thumes von wenigstens 1000 Thlrn. jährlicher Rente nöthig. 
Es werden daher sämmtliche Rechnungsämter und Steuer-Lokalkommis- 
sionen hierdurch angewiesen, die in Folge der Bekanntmachung vom 5. Juli 1855 
(Regierungs-Blatt vom Jahre 1855, S. 121) nach F. 40 des Landtags- 
Wahlgesetzes vom 6. April 1852 auf dem Grunde der Steuerrollen gefer- 
tigten Aufstellungen der Namen derjenigen, welche aus inländischem Grund- 
besitze ein Einkommen von wenigstens Eintausend Thalern versteuern, genau 
durchzugehen und das Verzeichniß der über die dabei inzwischen etwa Statt ge- 
fundenen Ab= und Zugänge, bezüglich Veränderungen oder statt dessen einen 
Fehlschein binnen 14 Tagen an den zuständigen Bezirks-Direktor einzusenden. 
Jeder Bezirks-Direktor hat sodann nach diesen Verzeichnissen, bezüglich 
nach den gemäß der Bestimmung im K. 41 des erwähnten Gesetzes etwa zuläs- 
sigen besonderen Anmeldungen, sowie unter Wahrnehmung der Vorschriften 
im §. 7 und im F. 42 des Gesetzes die Wählerliste seiues Verwaltungs- 
bezirkes neu aufzustellen, solche sodann zur öffentlichen Einsicht in seinem Ge- 
schäfts-Lofal auszulegen und deshalb die geeignete Aufforderung im offiziellen 
Nachrichtsblatte zu erlassen, auch wegen etwaiger Erinnerungen nach F. 43. 
des angezogenen Gesetzes das Erforderliche wahrzunehmen, hierauf aber die 
berichtigte Wählerliste an den Großberzoglichen Wahl-Kommissar, den Ritter- 
gutsbesitzer Herrn E. Hagenbruch auf Liebsdorf, zu Weimar, einzusenden. 
Weimar am 8. Januar 1857. 
Großberzoglich Saächsisches Staats-Ministerium, 
epartement des Innern. 
von Watzdorf. 
Drudch der Hef· Bucghbtruckerei. 
 
	        
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