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man wenigstens gleich ungewiß blieb. Der erste Kanon der
chalcedonischen Synode ist dieser: ·
„Wir haben beschlossen, daß die von den heiligen
Vaͤtern in allen bisherigen Synoden gemachten Schluͤsse
guͤltig seyn sollen.“
Versteht man den Kanon im allgemeinsten Verstande,
so ist er falsch: denn sollten wohl die chalcedonischen Vaͤter
im Sinn gehabt haben, den Canonibus aller bis auf das
Jahr 451 gehaltenen Synoden, es seyen nun oͤkumenische
oder Provinzial= Synoden, eine allgemeine Gültigkeit zu
geben? Die ganze nachfolgende Geschichte widerspricht diesem
angenommenen Sinne des Kanons, denn die Synode
zu Elvira und so viele andere haben wohl nie eine allgemeine
Gältigkeit erhalten: und wie sollte man einen Codicem
Canonum zusammenbekommen haben, in welchem alle Canones
aller Synoden bis auf das Jahr 451 enthalten gewesen?
Wie viele Widersprüche müßten nicht in einem
solchen Codex gewesen seyn, wie unbrauchbar wäre er also
nicht eben dadurch geworden, da man nicht wußte, welches
von beiden einander sich widersprechenden Gesetzen gelten
sollte?
Versteht man aber unter den Synoden, deren Schluͤsse
hier auf's neue ratificirt werden, bloß die vorhergehende oͤkumenische,
so fragt sich's wieder: welche Synoden verstunden
sie unter den oͤkumenischen? Die Sardicensischen wie die
Nicaͤischen, ungeachtet canonos der erstern den Schlüssen der
letztern widersprachen? Es wird sich in der Folge zeigen,
wie die Kanonen-Sammlung der lateinischen Kirche von der
Sammlung der griechischen Kirche verschieden gewesen, und
doch wurde von beiden das chalcedonische Concilium anerkannt.
Hätten also die chalcedonischen Päter einen gewissen
besiimmten Codicem canonum als allgemeinen Kirchenkoder