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Ministerial-Bekanntmachungen.
I. In Folge der Ausführung des mit der freien Hansestadt Bremen
unter dem 26. Januar v. J. wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrs-
verhältnisse abgeschlossenen Vertrages sind von der Kurfürstlich Hessischen Re-
gierung
das Haupt-Zollamt zu Carlshafen in ein Haupt-Steueramt mit
unbeschränktem Niederlagerechte und das Haupt-Zollamt zu Rinteln
in ein Steueramt mit beschränkter Niederlage verwandelt, ferner
die Neben-Zollämter I. Klasse zu Veckerhagen und zu Olden-
dorff aufgehoben worden.
Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854
(S. 333 des Regierungs-Blattes vom Jahre 1854) wird dieses hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 14. Januar 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
II. Die Königlich Bayersche Staatsregierung hat sich veranlaßt gesehen,
dem Neben-Zollamte I. Klasse zu Griesen im Haupt-Amtsbezirke Mitten-
wald wegen der Zunahme des Verkehres bei demselben die unbeschränkte Befug-
niß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I. zu ertheilen.
Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854
(S. 333 des Regierungs-Blattes von jenem Jahre) wird dieses hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 15. Januar 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
III. Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, auf Ansuchen
des Friedrich Gottwald Spangenberg zu Trachenberge bei Dresden, früher
zu Lindenau bei Leipzig, gnädigst zu genehmigen geruht haben, daß die dem
letzteren zum Nachweise der bleibenden Ausführung und Anwendung des von
ihm erfundenen, auf fünf Jahre patentirten Kaffee-Brenn-Apparates und einer