Versorgung der Dispensir-Anstalt. mit Arzneien, Verbandmitteln u. s. w. 843
Auswahl der Arzneien. 13.
Die Militär-Pharmakopoe, welche in der militärärztlichen Praxis überall
zum Grunde gelegt werden muss, bietet zwar den Aerzten diejenigen
Arzneimittel dar, deren sie sich bei Behandlung der Kranken im Militär
überhaupt bedienen können; viele dieser Mittel werden jedoch zu selten
in Gebrauch gezogen, als dass es angerathen sein könnte, sie ohne Unterschied
anzuschaffen. Um nun der Lazareth-Kommission, und namentlich
dem ärztlichen Mitgliede derselben, bei einer vorkommenden ersten Einrichtung
und Versorgung einer Dispensir-Anstalt mit Arzneien einen Anhalt
zu geben, sind aus der Militär-Pharmacopoe diejenigen Mittel, welche
wohl in Gebrauch kommen dürften, in der Beilage E. (auf welche hier
nur hingewiesen wird) ausgezogen, und dabei die bei der ersten Einrichtung
anzuschaffenden Quantitäten für Lazarethe verschiedener Grösse
bemerkt worden, wobei aber nicht die Idee zum Grunde liegt, dass von
den angegebenen Quantitäten ganz und gar nicht abgewichen werden soll,
oder dass die genannten Arzneien ohne Ausnahme angeschafft werden
müssen; vielmehr bleibt es dem ärztlichen Vorstande der Dispensiranstalt
(in gemeinschaftlichen Lazarethen, wo mehrere Militär-Aerzte participiren,
nach gehaltener Rücksprache mit diesen) überlassen, welche Arzneien davon
ausgewählt und angeschafft werden sollen. Jedenfalls ist aber der Grundsatz
festzuhalten, dass Arzneien, die selten gebraucht werden, und ausserdem
durch langes Aufbewahren von ihrer Wirksamkeit verlieren oder
ganz verderben, entweder gar nicht oder doch nur in solchen Quantitäten,
deren baldiger Verbrauch abzusehen ist, vorräthig gehalten werden. (Cirkular
an die sämmtlichen Militär-Aerzte vom 20. Juni 1841.)
Wieweit die Zubereitung der Arzneien in den Dispensir-Anstalten
statthaben soll. $. 14.
Die Arzneien sollen übrigens, wie schon gesagt, in der Regel in einem
zum Dispensiren vollkommen vorbereiteten Zustande entnommen werden.
Es soll mithin das Zerschneiden, Zerstossen und Pulverisiren der Kräuter,
Wurzeln, Rinden und sulcher Gegenstände, deren Zerkleinerung mit
Schwierigkeiten verbunden ist und wozu die vorhandenen Utensilien nicht
hinreichen, in den Dispensir-Anstalten eben so wenig vorgenommen werden,
als die Zubereitung von Tinkturen, Extrakten, Pflastern, Salben und aller
solcher Arzneien, zu deren Anfertigung eine besondere Kunstfertigkeit
nöthig ist. Es sollen in den Dispensir- Anstalten nur Dekokte, Infusa,
Salzauflösungen, Mixturen, Emulsionen, Linimente und ähnliche Zubereitungen,
bei welchen es keiner besonderen technischen Fertigkeit, sondern
nnr Aufmerksamkeit und Beachtung der ärztlichen Vorschrift bedarf, angefertigt
werden; wohin denn auch die Selbstbereitung des Spiritus sulphurico-aethereus,
des Spiritus camphoratus, der verschiedenen Species
und ähnlicher, nach dem sub F. anliegenden Verzeichnisse (nach dem folgende
Zusammensetzungen in den Dispensir-Austalten selbst zu bereiten
und nach Massgabe des Bedarfs vorräthig zu halten sind: Acetum plumbicum,
Acidum sulphurieum dilutum, Aqua calcariae, Elixir amarım
concentratum, Liquor Ammonii acetici, "Liquor ammonii anisatus, Mixtura
sulphurico-acida, Pulvis jalapae cum kali sulphurico, Pulvis ipecacuanhae
cum tartaro stibiato, Pulvis ipecacuanlıae opiatus, Pulvis lıquiritiae compositus,
Pulvis e tartaro stibiato, Pulvis temperans, Solutio sucei liquiritiae
concentrata, Species ad cataplasma (wo Placenta seminis lini käuflich
zu bekommen ist, kann dieselbe zu den Species ad cataplasma genommen
werden; Cirkular an die sämmtlichen Militärärzte vom 22. November 1828