Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

ARuhalt. 
Seite des 
Regierungs-. 
  
4) Nachtrag d. J. Weimar vom 18. Mai 1857 zu der Verordnung vom 
17. November 1840 über den Umlauf fremder Münzen in dem Groß= 
herzogthueeeeennn.... 
U. 
Neapel — Koönigreich — Siehe Sicilien. 
Neustadt an der Orla. Siehe Post. 
Neustädtscher Kreiskasse= Verein. An dessen Stelle tritt mit den- 
selben Rechten und Verbindlichkeiten der Verein der Rittergutsbesitzer des 
Neustaͤdtschen Kreises .. . . ... 
G. 
Obligationen au porteur — Großherzogliche — Zur Einloͤsung 
der fälligen Koupons derselben sind außer der Staatsschulden = Tilgungskasse 
alle Rechnungsaͤmter ermaͤchtiget .. ..... 
Ofen — neu construirter von dem Toͤpfermeister Boͤhme zu Jena; dessen Er- 
findungs- Patent . 
Pferde, deren Ausfuhre aus dem Großherzogthume uͤber die Grenzen gegen 
das Zollvereins-Ausland wird verboten und dieses Verbot wieder aufgehoben 
Pferdsdorf aus dem Bestellbezirke des Postamtes Eisenach ausgeschieden und 
demjenigen der Post-Kollektion Creuzburg zugewiesen 
Planuimeter — verbesserter — Erfindungs-Patent hierauf für Chr. Trunk 
in Eisenachttttt)t): 
Post von Gera über Weida nach Greiz. Erhöhung des Personengeldes auf 
derseleen...t 
Post — Fahrpost — deren Kurs von Vacha nach Hünfeld und umgekehrt 
über Geiesesesanaaaa .. . ... 
Post. Kurs der zweiten Coburg-Geraer und der zweiten Gera-Coburger über 
ekdq.......................................·...................· 
Post. Herstellung einer zweiten Fahrpost zwischen Apolda und Neustadt a. d. Orla 
Post-Pagquete, deren Bestellgebuͤhren ..4 
Postsendungen nach Landorten. Vorschrift wegen deren Abgabe und Auf- 
bewahrung SHSHHSH##⅛RÜ⅛½⅛⅛½94 
Presse. Gesetz vom 23. Juni 1857 zur Ausführung des Bundesb- schusses 
Blattes. 
’ 
78. 
13. 
108. 
21. 
6. 22. 
260. 
104. 
264. 
271. 
272. 
74. 
35. 
  
vom 6. Juli 1854 über die Verhinderung des Mißbrauches der Presse. 
89—99.
	        
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