Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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Zoll= und Handels-Verhältnisse der Jonischen Inseln zu den verei- 
nigten Staaten des deutschen Zoll= und Handels-Vereines. Diesfallsige, 
Uebereinkunft mit Großbritannnen . . . . .. 53. 
Zucker — ausländischer — Uebereinkunft zwischen den Zollvereins= Staaten 9—100. 
wegen dessen Besteuerung und Gese . . . . . . 
Zwanzig-Kreuzerstücke. Siehe Zehen-Kreuzerstücke. « 
Vorstehendes Repertorium ist in Folge des bei Errichtung des Großherzog— 
lichen Regierungs-Blattes erschienenen höchsten Patents vom 18. März 1817 und 
gemäß der Verordnung vom 2. März 1832 (Regierungs-Blatt vom Jahre 1817 
Seite 2 Nr. 7 und vom Jahre 1832 Seite 13 Nr. 4) bearbeitet und abgedruckt 
worden. 
Weimar am 31. Dezember 1858. 
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes. 
Dr. Ernst Müller.
	        
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