Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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Ministerial-Bekanuntmachungen. 
I. Mit Bezugnahme auf Ziffer 3 der Bekanntmachung vom 22. Juni 
d. J. (Regierungs-Blatt Seite 116 sgd.) wird hiermit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht, daß die Preise, für welche Vieh salz auf der Saline Luisen- 
halle bei Stotternheim an die mit Bezugsanweisungen versehenen Viehbesitzer 
aus dem Großherzogthume verkauft wird (vergleiche Regierungs-Blatt Seite 
34, 68), vom 1. Juli d. J. an, in Folge der Einführung des neuen Lan- 
desgewichtes, für Vierhundert Pfund des letzteren (Zollgewicht) 
aus Kochsalz bereitetes Viehsalz, 
einschlüssig des vorschriftsmäßigen Zusatzes von Zwei Pfund kupferfreiem Eisen- 
Oxyd und Vier Pfund gepulverten Wermuthskraut auf je 394 Pfund 
4 Thlr. — —-; 
schwarzes und gelbes Salz, 
ebenfalls mit dem vorgedachten Zusatze versehen, 
2 Thlr. 25 Sgr. —-; 
Pfannenstein 
in ursprünglichem, nicht zerkleinerten Zustande, in welchem die Bestandtheile 
des Produktes klar erkennbar find, 
1 Thlr. 2 Sgr. —, 
betragen, darunter auch etwaige Kosten für die Verbleiung oder Transport- 
Bezettelung der betreffenden Salzladungen mit begriffen find. 
Weimar am 28. Juni 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon.
	        
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