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8. 14.
Die nächste Leitung, Beaufsichtigung und bezüglich eigene Besorgung der
Sparkassegeschäfte ist einem Vorstande übertragen, welcher
a) aus dem jedesmaligen Bürgermeister der Stadt Blankenhayn, bezüglich
dessen Stellvertreter,
b) aus drei von dem Sparkassevereine auf je drei Jahre gewählten Mit-
gliedern, von welchen jedoch, um einen regelmäßigen Wechsel zu erzie-
len, bei der ersten Wahl ein Mitglied nur auf ein Jahr, ein zweites
Mitglied nur auf zwei Jahre, das dritte Mitglied aber alsbald auf
drei Jahre gewählt wird,
besteht und welchem auf dem Rathhause zu Blankenhayn von der Gemeinde
daselbst ein passendes Lokal eingeräumt wird.
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Die Mitglieder des Sparkassevorstandes werden alljährlich in der Wei-
marischen Zeitung öffentlich bekannt gemacht.
8.
Der Sparkassevorstand reprässtun#" die Sparkasse in allen gerichtlichen
und außergerichtlichen Angelegenheiten dergestalt, daß Rechte und Verbindlich-
keiten durch schriftliche Erklärung desselben begründet werden.
.117.
Urkunden, welche von dem jeakemullgen Bürgermeister der Stadt Blan-
kenhayn, bezüglich dessen Stellvertreter, und von einem zweiten Mitgliede des
Sparkassevorstandes unterzeichnet und welchen das Sparkassesiegel beigedrückt ist,
sind als öffentliche Urkunden zu betrachten.
Quittungen über zurückgezahlte Aktiv-Kapitalien verlangen zu ihrer Gül-
tigkeit noch die Unterschrift des Kassirers.
Die Einlagen werden in den Schuldbüchern (F. 33) durch die Unterschrift
zweier Vorstandsmitglieder und des Kassirers bescheinigt.
s. 1.
Der Sparkassevorstand faßt seine Beschlüsse nach Stimmenmehrheit und
ist im Falle eintretender Stimmengleichheit die Entscheidung des Sparkasse-
vereines einzuholen.
Zu den Sitzungen des Sparkassevorstandes sind die Mitglieder desselben
sämmtlich einzuladen. Gültige Beschlüsse können nur gefaßt werden, wenn we-
nigstens drei Vorstandsmitglieder zugegen find.
s. 82.
Die Einlegung wird in dem Geschäfts-Lokale der Sparkasse Freitags in
der Nachmittagsstunde von 1 bis 2 Uhr bewirkt.