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8) Die Reparaturen an Latten= und Breter-Verschlägen aller Art an
oder in den Gebäuden.
Anmerkung zu Ziffer 7 und 8. Die Anmerkung zu Ziffer 1 und 2 gilt auch
bei nothwendig werdenden größeren Reparaturen an den hier unter 7 und 8 auf-
geführten Gegenständen.
9) Die Reparatur der Oefen, Ofenrohre und Ofenthüren nebst dem
Verstreichen, Schwärzen und dem Anstrich derselben.
10) Die Reparatur der Küchenheerde und Waschkesselfeuerungen, die
Reparatur der Backofenheerde, sowie die Herstellung der Einrichtung
aller anderen Feuerungsanlagen (S. unten §. 17 Ziffer 1.)
I1) Die Reparatur und Erneuerung des Anstrichs jeder Art im Innern
der Gebäude an Decken, Wänden, Fenstern, Tboren, Thüren, Läden,
Fußsockeln, Geländern, Verschlägen, überhaupt an allen inneren Ge-
bäudetheilen.
12) Die Reparatur der Krippen, Tröge, Futter näpfe, Raufen,
Vorlegebäume nebst Unterstützungen, Latirbäume, Schwel-
len und Stand schiede mit Beschlägen.
13) Reparatur des Bansenbeschlages in Scheunen.
14) Reparatur und Erneuerung der Schutz= und Aufsetz-Breter in Scheu-
nen und auf Böden.
15) Reparatur und Erneuerung der Scheunentennen.
16) Reparatur der Stackete, Breterplanken, Pfahl= und anderen Ver-
zäunungen vor den Gebäuden, ingleichen an oder in den Höfen und
Gärten.
Anmerkung zu Ziffer 16. Hinsichtlich größerer, eine theilweise Erneuerung in
sich begreisender Reparaturen gilt hier das in der Anmerkung zu Ziffer 1 und 2
Gesagte.
8. 9.
Den Pachtern Großherzoglicher Oekonomie-Güter liegen die im
vorhergehenden Paragraphen angefuͤhrten Leistungen unbedingt ob, so daß die
Anmerkungen zu Ziffer 1, 2, 5, 7, 8 und 16 bei ihnen keine Anwendung
fünden.
Daneben aber haben sie noch folgende bauliche Herstellungen auf ihre
Kosten zu bewirken:
1) Die Reparatur an Pflasterung und Ausplattung in Miststätten und
öfen.