Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

292 
8) Die Reparaturen an Latten= und Breter-Verschlägen aller Art an 
oder in den Gebäuden. 
Anmerkung zu Ziffer 7 und 8. Die Anmerkung zu Ziffer 1 und 2 gilt auch 
bei nothwendig werdenden größeren Reparaturen an den hier unter 7 und 8 auf- 
geführten Gegenständen. 
9) Die Reparatur der Oefen, Ofenrohre und Ofenthüren nebst dem 
Verstreichen, Schwärzen und dem Anstrich derselben. 
10) Die Reparatur der Küchenheerde und Waschkesselfeuerungen, die 
Reparatur der Backofenheerde, sowie die Herstellung der Einrichtung 
aller anderen Feuerungsanlagen (S. unten §. 17 Ziffer 1.) 
I1) Die Reparatur und Erneuerung des Anstrichs jeder Art im Innern 
der Gebäude an Decken, Wänden, Fenstern, Tboren, Thüren, Läden, 
Fußsockeln, Geländern, Verschlägen, überhaupt an allen inneren Ge- 
bäudetheilen. 
12) Die Reparatur der Krippen, Tröge, Futter näpfe, Raufen, 
Vorlegebäume nebst Unterstützungen, Latirbäume, Schwel- 
len und Stand schiede mit Beschlägen. 
13) Reparatur des Bansenbeschlages in Scheunen. 
14) Reparatur und Erneuerung der Schutz= und Aufsetz-Breter in Scheu- 
nen und auf Böden. 
15) Reparatur und Erneuerung der Scheunentennen. 
16) Reparatur der Stackete, Breterplanken, Pfahl= und anderen Ver- 
zäunungen vor den Gebäuden, ingleichen an oder in den Höfen und 
Gärten. 
Anmerkung zu Ziffer 16. Hinsichtlich größerer, eine theilweise Erneuerung in 
sich begreisender Reparaturen gilt hier das in der Anmerkung zu Ziffer 1 und 2 
Gesagte. 
8. 9. 
Den Pachtern Großherzoglicher Oekonomie-Güter liegen die im 
vorhergehenden Paragraphen angefuͤhrten Leistungen unbedingt ob, so daß die 
Anmerkungen zu Ziffer 1, 2, 5, 7, 8 und 16 bei ihnen keine Anwendung 
fünden. 
Daneben aber haben sie noch folgende bauliche Herstellungen auf ihre 
Kosten zu bewirken: 
1) Die Reparatur an Pflasterung und Ausplattung in Miststätten und 
öfen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.