Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 21. « Weimar. 28. November 1858. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem zwischen der diesseitigen und der Kaiserlich Französischen Staats- 
regierung ein Staatsvertrag wegen gegenseitiger Auslieferung der gemeinen Ver- 
brecher zum Abschluß gekommen ist, wird derselbe auf Sr. Königlichen Hoheit, 
des Großherzogs, höchsten Befehl andurch seinem ganzen Wortlaute nach zu 
allgemeiner Kenntnißnahme und Nachachtung öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 12. November 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen 
Departement der Justiz und des 
Hauses und der auswärtigen 
Cultus. 
Angelegenheiten. 
von Watzdorf. von Wintzingerode. 
52
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.