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Aus diesem Grunde, wie auch zur Schonung der Normal-Gewichte, sind die
metallenen Schalen der mittleren und kleinen Waage mit Scheiben von Leder
oder Papier zu belegen.
8. 8.
Werden Gewichtstücke aus Gußeisen zur Aichung übergeben, so ist zu-
vörderst darauf zu sehen, daß sie von Zunder und Formsand gehörig gereinigt
(durch Abkratzen, bezäglich Abhämmern) eine von größeren Poren und Blasen-
räumen freie Oberfläche darbieten. Gewichtstücke, welche in dieser Beziehung
nicht genügen, sind von den Aichungsbehörden zurückzuweisen. Das Nämliche
gilt von solchen Gewichtstücken, bei welchen etwaige Löcher am Boden mit Blei
und dergleichen ausgefüllt sind, oder bei welchen durch Absprengung von Thei-
len die ursprüngliche Form nicht mehr vorhanden ist.
Ferner müssen die vorstehenden Gußnäthe und scharfen Kanten der Ge-
wichtstücke (auf einem mit Sand bestreuten Schleifstein) gehörig abgeputzt seyn.
Endlich muß jedes Gewichtstück neben dem Griff oder Knopf mit einem
nach innen etwas verjüngten Justir-Loche von kreisförmigem Querschnitt versehen
seyn, das unten zu einer erweiterten Höhlung führt, welche groß genng ist, um
die zum Justiren nöthige Quantität Blei oder Eisenschrot in sich aufzunehmen.
8. 9.
Bei den zur Aichung zugelassenen Gewichtstücken aus Eisen sind für das
Justiren und Stempeln folgende Vorschriften zu beobachten.
1) Zuerst wird ein dem Justir-Loche entsprechender Pfropfen aus Blei, oder
aus einer Legirung von Zinn und Blei, dergestalt zugerichtet, daß er
bei dem nachherigen Eintreiben in das Loch mit seinem Kopfe nur we-
nig vorstehen bleibt.
Der Pfropfen darf niemals zu viel Masse haben, weil er sonst
einen den Rand des Loches überragenden Wulst bekommen würde, was
zu vermeiden ist.
Darauf wird das Gewichtstück und der zugehörige Pfropfen (durch Tariren)
mit dem Normal-Gewichte nahezu in Uebereinstimmung gebracht, indem
man so viel Blei oder Eisenschrot in das Justir-Loch wirft, als zur Aus-
gleichung erforderlich ist.
Nun setzt man den Pfropfen in das Justir-Loch und treibt ihn, anfänglich
mit leichten Hammerschlägen, dann aber mit Hülfe eines Aufsetzers von
hartem Holze, so fest ein, daß er ohne gänzliche Zerstörung nicht heraus-
genommen werden kann.
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