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Uegierungs-PBlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 33. Weimar. 23. Dezember 1859.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Nachdem auch die Kaiserlich Oesterreichsche Regierung für den ganzen Um-
fang des Oesterreichschen Kaiserstaates, vom 1. Januar 1860 an, dem durch
die Ministerial-Verordnung vom 28. Januar 1851 bekannt gemachien Vertrage
über den Gebrauch der Paßkarten als Legitimations-Mittel beigetreten ist: so wird
solches andurch zur öffeutlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 12. November 1859.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
II. Im Königreiche Sachsen wird mit dem 1. Dezember dieses Jahres in
Reichenberg ein mit unbeschränkten Begleitschein= und Abfertigungs-Befugnissen.
versehenes Nebenzollumt J. und auf dem Bahnhofe zu Zittau eine interimistische
Zoll-Expedition in das Leben treten, was unter Bezug auf die Bekanntmachung
vom 8. September 1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes) hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 23. November 1859.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
II. Zur Beseitigituͤg von Mihverständnissen, welche #in dieser Beziehung
seiherm v und wiedet worgekommen sind werden die Großherzoglichen Rechnungs-
ämter und übrigen Steuer-Lokalkommissionen im Großherzogthume zu behufiger
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