Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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A. 
Die Revision übernahmen. Abgegeben den i#½ 185 
Deelara tion 
bei dem 
Waareneingange. 
  
Diese Declaration ist eingetragen unter 
Nr. des Declarations-Registers. 
Anleitung zum Gebrauche. 
1) Jeder Frachtbrief bildet einen eigenen 
Posten. 
2) In der Regel muß das Gewicht jedes 
einzelnen Kollo angegeben werden. 
  
Ich Unterschriebener, der Bevollmächtigte 
der Eisenbahn- Gesellschaft, melde dem 
............ innen verzeichnete 
geladenen Waaren an und hafte für die 
Wahrheit und Vollständigkeit dieser meiner 
Angabe. 
........ dentm 185
	        
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