Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

Uegierungs Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sacsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 19. Weimar. 2. Dezember 1860. 
Ministerial- Bekanntmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird nach- 
stehend der heute erlassene Nachtrag zu dem Statute vom 26. November 1851 
über die Errichtung einer Pensions-Anstalt für die Witwen und Waisen der Groß- 
herzoglichen Gendarmen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 13. November 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg 
2c. 1c. 
haben auf unterthänigsten Antrag der Betheiligten guädigst beschlossen, als 
Nachtrag 
zu dem Statute vom 26. November 1851 über die Errichtung einer Pensions- 
Anstalt für die Witwen und Waisen der Großherzoglichen Gendarmen Nachstehen- 
des zu verordnen: 
Artikel 1. 
Der §. 5 des Statutes erhält den Zusatz: 
Bei Todesfällen sind die ordentlichen Beiträge während des Sterbe= und 
Gnaden-Quartales von den Pensions-Berechtigten fortzuentrichten.
	        
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