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Kekapitulation.
.M. MA. 4
1) Besoldungen für Ofsizirer · ·
dazu für den Regimentsstab laut beiliegender Berechnung 0 · rooo
2) Besoldungen für Militair-Aerzte · ·
Dazu wie ver für den Regimentsstab 0 # co%
3) Besolrungen für Beamtee — — · 0
7) Besoldungen für Mannschaften ... 00 0
DazuwievotfilkdenRegimcntSstab..... 0 0 Mo
u. s. f.
Summa
Die Intendanturen haben die Gesammtsumme festzustellen und die Korps-Zahlungsstellen zur Ver-
ausgabung derselben beim Kapitel 24
„mit den in der Rekapitulation augegebenen Specialbeträgen bei den dort bezeichneten Titeln“
anzuweisen, also ohne im Feststellungs-Attest diese Specialbeträge und Titel zu wiederholen.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
i Dresow.
v. Karczewski.
No. 470. 12. 75. M. O. D. 3.
Nr. 16.
Eisenbahntransport von Pferden für Rechnung der betreffenden Offiziere.
Berlin, den 3. Januar 1876.
Das Kriegs-Ministerium hat Veranlassung, darauf aufmerksam zu machen, daß nach §. 15 des Reglements
für die Beferdertu von Truppen und Armce-Bedürfnissen auf den Staats-Eisenbahnen 2c. vom Jahre 1870
die allsemeinen Beiriebs-Reflements und Tarife auf alle Transporte, welche nicht für Rechnung der Militair-
Verwaltung erfolgen, zur Anwendung kommen. Hiernach ist die Ausstellung von Regquisstionsscheinen für
derartige Transporte unzulässig. »
iegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
Dr
v. Karczewski.
No. 472/10. 75. M. O. D. 3.
Nr. 17.
Eisernes Kreuz aus dem Feldzuge 1870/71.
Berlin, den 3. Januar 1876.
Die General-Ordens-Kommission wird demnächst an alle Inhaber des Eisernen Kreuzes aus dem Feldzuge
1870/71, denen das Besitz-- Fuguiß noch nicht ausgehändigt worden ist, weil ihr Aufenthalt nicht hat ermittelt
werden können, eine öffentliche Aufforderung zur Meldung bei den Lundwehr-Bezirks-Kommandos ergehen