Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird 
folgender Nachtrag zu 8. 93 Nr. 3 der Gesetze für die Studirenden zu Jena 
vom Jahre 1851 hiermit öffentlich bekannt gemacht: 
„Zu den Duellen, bei welchen sich eine besondere Gefährde zu Tage legt, 
gehören auch diejenigen, bei welchen die zur Verhütung gefährlicher Wunden erfor- 
derlichen Kopfbedeckungen und Armbinden weggelassen werden, sowie diejenigen, bei 
welchen verabredet worden ist, daß der Kampf bis zu einer gewissen Anzahl von 
Wunden oder bis zur Kampfesunfähigkeit fortgesetzt werde.“ 
Weimar am 1. Mai 1861. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und der 
auswärtigen Angelegenheiten. 
Für den Departements-Chef. 
Stichling. 
II. Die am 10. d. M. erfolgte Uebertragung der Kataster-Führung von 
Lehnstedt an das Großherzogliche Rechnungsamt dahier wird andurch zur uöf- 
fentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 14. Mai 1861. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
III. Nachdem die Führung des Katasters von Unterpörlitz der Großher- 
zoglichen Bezirks-Katasterführung zu Ilmenau übertragen worden ist, wird solches 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 28. Juni 1861. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon.
	        
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