Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

Uegierungs - Blaft# 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 12. Weimar. 10. Juli 1861. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem das unter dem 8. September 1854 (S. 333 des Regierungs-Blattes) bekannt 
gemachte Verzeichniß der im Zollvereine bestehenden Haupt-Zollämter und Haupt-Steuerämter 
wieder vielfache Aenderungen erlitten, wird ein neues dergleichen Verzeichniß nachstehend zur- 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 17. Juni 1861. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Verzeichniß 
der im Zollvereine vorhandenen Haupt-Zollämter (Grenzämter), Hauptämter im In- 
nern mit Niederlage (Packhofsstädte, Hallämter), Haupt-Steuerämter im Innern 
ohne Niederlage (auch Steuerämter oder Neben-Zollämter im Innern genannt) und der 
Neben-Zollämter I. Klasse an der Grenze, mit der Angabe, welchen von letzteren 
Aemtern, in Bezug auf Begleitschein = Ausfertigung oder Erledigung erweiterte Befugnisse, 
bei welchen ein anderer Vereinsstaat betheiligt ist, zustehen. 
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