Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

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zu hinterlassen, die das von dem Verstorbenen betriebene Geschäft oder Gewerbe 
fortsetzen, mit Tode abgegangen sind, bezüglich auf dem Grunde einer Vakat-Be- 
scheinigung hierüber, mit genauer Angabe der Nummer, des Namens, des Steuer- 
Kapitals und des Jahres-Steuerbetrages, mit welchem die abgehenden Steuerpflich- 
tigen in der bezüglichen Steuerrolle sich eingetragen befinden — aufzustellen, so- 
dann aber diese Listen, mit der ihnen beizufügenden Bescheinigung des Gemeinde- 
vorstandes über den Grund des Steuerabganges versehen, bis zum 1. August 
jedes Jahres an das Großherzogliche Rechnungsamt des Bezirkes oder an die 
mit Besorgung der Steuer-Lokalkommissions-Geschäfte des Ortes beauftragte Be- 
hörde pünktlich einzureichen. 
Sämmtliche Rechnungsämter und Steuer-Lokalkommissionen haben für die 
Ausführung dieser anderweiten Bestimmung die geeignete Sorge zu tragen und so- 
wohl diese Abgangslisten, als auch die Zugangslisten für das zweite Semester je- 
des Jahres bis zum 
15. August jedes Jahres 
anher einzusenden. Wegen Erlangung der benöthigten Formulare zu den Abgangs- 
listen und zu den Zugangslisten zweiten Theiles der Orts-Quoten zweiter Ab- 
theilung, zu welchen Listen auch besondere Titelbogen abgegeben werden — haben 
sich dieselben an die Schreib-Materialien-Berwaltung des unterzeichneten Ministe- 
rial -Departements zu wenden. 
Weimar am 19. Februar 18601. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement= der Finanzen. 
. on. 
III. Ein unvermeidlich gewesenes Steigen des Kur= und Verpflegungs-Auf- 
wandes für die Pfleglinge dritter Klasse in der Großherzoglichen Irren-, Heil- 
und Pflege-Anstalt, zu Jena, erheischt eine entsprechende Erhöhung der bezüglichen 
Vergütungssätze, und zwar auf 108 Thlr. für jeden männlichen und auf 105 Thlr. 
für jeden weiblichen Pflegling jährlich. Diese Beträge sind von den Betheiligten 
vom 1. April d. J. an an die Kasse der genannten Anstalt zu entrichten. 
Solches wird zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. 
Weimar am 7. März 1861. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watdorf. 
  
Duck der Hof-Buchdruckerei in Weimar. 6
	        
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