Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

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Bekanntmachungen. 
I. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit höchster Genehmigung 
die Postentfernungen auf der Route Weimar-Cölleda festgesetzt worden sind, 
wie folgt: 
Zwischen Weimar-Großobringen auf 3¾ Meilen 
1/ 
v „ Daasdorf b./B. „ „ 
„ „Bruttelstedt „ 1% „ 
„ „ Hauthallinden „ 2 „ 
„ „ Ollbersleben „ 2½ „ 
» »Großneuhausen»374» 
« » Cölleda » ZZXC » 
» Cölleda-Großneuhause „ ½ „ 
t„ „ü„ Olbersleben „ 1 „ 
„ „Hauthallinden „ 1¾ „ 
"» ,,Buttelstedt „ 2¼ „ 
v „ Diaasdorf b./:B. „ 2½ „ 
„ „ Großobringen „ 3 » 
Weimar am 30. April 1862. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
II. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 29. Jannar d. J. 
bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß, in Folge anderweiter Ermit- 
telungen, mit höchster Genehmigung die postmäßige Entfernung zwischen Großrude- 
stedt und Schloßvippach auf ½ Meile und die Entfernung von Weimar nach 
Sömmerda auf 4 ½ Meile festgesetzt worden ist. 
Weimar am 10. Mai 1862. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
Druck der Hof= Buchdruckerei in Weimar.
	        
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