Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

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salzmengen an die betreffende Salineverwaltung, bezüglich an deren Niederlage- 
verwaltung, baar zu bezahlen, und ist zur Zeit für einen Zentner Landesgewicht 
(Zollgewicht) 
aus krrstallisirtem Kochsalze schwarzes und 
bereitetes Viehsolz. gelbes Salz. 
1) auf der Saline Artern auf 18/ Sgr. — Sergu. 
2) „„ „ 7 Salzungen „ 20 ½ » sss17 ½ » 
3) in der Salzniederlage der Saline 
Luisenhall zu Eisenach.. „ 21 „ 18¼ „ 
4) auf der Saline Lunisenhall „"„ 26 „ 21¼ „ 
5) „ „ „ Arnshall „ 267 „ 21¼ „ 
6) „ „ „Frankenhausen „ 287 „ 24 „ 
7) „ „ Oeberneusulza „ 29) „ 21¼ „ 
8) 7 "*- » Heinrichshall » 29¾ ö?" 25 ½¼ 1 
einschlüssig der etwaigen Kosten für die Trausport- Bezettelung der betreffenden 
Salzladungen bis auf Weiteres festgestellt. Für den Verschluß derselben — wenn 
er erforderlich oder von den Empfängern beantragt wird — sind auf den Salinen 
Arnshall und Luisenhall, sowie bei der Salzniederlage der letzteren in Eisenach die 
Kosten von dem Käufer besonders zu vergüten. 
In gleicher Weise können Viehsalz-Lecksteine 
von der Saline Oberneufulza um den Preis von — * 21 1/ Sgr. für den Zentner 
11 11 77 Luisenhall 11 11 77 11 11 11 11 1 11 
* „ „ Arnshall **nu 7 ?“ 1 „ 5% „* „ „ 5“ 
von der Niederlage der Saline 
Luisenhall zu Eisenach ,„ „ „ „ 1 „ 3 „ „ „ „ 
bezogen werden; und außerdem wird auf der Saline Luisenhall auch Pfannenstein 
(5. VIII des Nachtrags) zu dem Preise von 7½ Sgr. für den Zentner an mit 
Bezugsanweisung versehene Viehbesitzer abgegeben. 
11) Zu §. 29 des Gesetzes. 
Die Gewerbsklassen, welchen die Begünstigung des Bezugs von Kochsalz zu 
ermäßigtem Preise auf Ansuchen der betreffenden Gewerbetreibenden bei dem Groß- 
herzoglichen General-Inspektor zu Erfurt und unter den von diesem festzusetzenden 
Bedingungen (§.§. 30, 36 des Gesetzes, verbunden mit S. XXVI des Nachtrags) 
zuzugestehen ist, sind zur Zeit: chemische und Farben-Fabriken, chemische Bleich- 
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