131
salzmengen an die betreffende Salineverwaltung, bezüglich an deren Niederlage-
verwaltung, baar zu bezahlen, und ist zur Zeit für einen Zentner Landesgewicht
(Zollgewicht)
aus krrstallisirtem Kochsalze schwarzes und
bereitetes Viehsolz. gelbes Salz.
1) auf der Saline Artern auf 18/ Sgr. — Sergu.
2) „„ „ 7 Salzungen „ 20 ½ » sss17 ½ »
3) in der Salzniederlage der Saline
Luisenhall zu Eisenach.. „ 21 „ 18¼ „
4) auf der Saline Lunisenhall „"„ 26 „ 21¼ „
5) „ „ „ Arnshall „ 267 „ 21¼ „
6) „ „ „Frankenhausen „ 287 „ 24 „
7) „ „ Oeberneusulza „ 29) „ 21¼ „
8) 7 "*- » Heinrichshall » 29¾ ö?" 25 ½¼ 1
einschlüssig der etwaigen Kosten für die Trausport- Bezettelung der betreffenden
Salzladungen bis auf Weiteres festgestellt. Für den Verschluß derselben — wenn
er erforderlich oder von den Empfängern beantragt wird — sind auf den Salinen
Arnshall und Luisenhall, sowie bei der Salzniederlage der letzteren in Eisenach die
Kosten von dem Käufer besonders zu vergüten.
In gleicher Weise können Viehsalz-Lecksteine
von der Saline Oberneufulza um den Preis von — * 21 1/ Sgr. für den Zentner
11 11 77 Luisenhall 11 11 77 11 11 11 11 1 11
* „ „ Arnshall **nu 7 ?“ 1 „ 5% „* „ „ 5“
von der Niederlage der Saline
Luisenhall zu Eisenach ,„ „ „ „ 1 „ 3 „ „ „ „
bezogen werden; und außerdem wird auf der Saline Luisenhall auch Pfannenstein
(5. VIII des Nachtrags) zu dem Preise von 7½ Sgr. für den Zentner an mit
Bezugsanweisung versehene Viehbesitzer abgegeben.
11) Zu §. 29 des Gesetzes.
Die Gewerbsklassen, welchen die Begünstigung des Bezugs von Kochsalz zu
ermäßigtem Preise auf Ansuchen der betreffenden Gewerbetreibenden bei dem Groß-
herzoglichen General-Inspektor zu Erfurt und unter den von diesem festzusetzenden
Bedingungen (§.§. 30, 36 des Gesetzes, verbunden mit S. XXVI des Nachtrags)
zuzugestehen ist, sind zur Zeit: chemische und Farben-Fabriken, chemische Bleich-
24