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II. im Königreiche Bayern
1) das Nebenzollamt I. Kreuth zu Achenthal in ein Nebenzollamt II. Klasse
umgewandelt, dagegen das Nebenzollamt II. Kiefersfelden zum Neben-
zollamt I. Klasse erhoben und mit der Befugniß zum Begleitscheinwechsel
mit sämmtlichen kompetenten Bayerschen Zollbehördeu versehen, nicht minder
2) im Ostbahnhofe zu Regensburg vom 1. dieses Monats an eine Zoll-
Expositur unter der Bezeichnung „Königlich Bayersches Hauptzollamt Re-
gensburg, Zoll-Expositur am Bahnhofe“, welche im Namen und unter
der Kontrole des dortigen Hauptzollamtes zu fungiren hat, errichtet und
derselben in Bezug auf die Kompetenz zur Zeit die Abfertigung
a) der unter Wagenverschluß im Ansageverfahren vorkommenden zollpflichtigen
Güter,
b) der unter Wagenverschluß vorkommenden Begleitscheingüter,
c) der unter Collo-Verschluß ankommenden Begleitscheingüter, welche von Re-
gensburg aus nach Ertheilung neuer Begleitscheine mittelst der Eisenbahn
weiter befördert werden sollen,
d) die ankommenden und abgehenden übergangssteuerpflichtigen Güter,
und endlich
I) die Verzollung aller auf der Eisenbahn ankommenden Güter, welche dort
in den freien Verkehr übergehen sollen, ohne zuvor auf die dortige Nie-
derlage zu kommen,
zugewiesen;
III. im Großberzogthume Baden
dem Nebenzollamte I. Klasse zu Lörrach die unbeschränkte Befugniß zum
Begleitscheinwechsel mit allen zuständigen Zollbehörden ertheilt, auch dasselbe
als Abfertigungsstelle im Sinne des §. 5 des allgemeinen Regulatives über
die zollamtliche Behandlung des Eisenbahnverkehrs (Seite 53 f. des Regie-
rungs-Blattes vom Jahre 1855) erklärt und
dem Nebenzollamte I. Klasse zu Kleinlaufenlurg die unbeschränkte Be-
fugniß zum Begleitscheinwechsel mit allen zuständigen Zollbehörden beigelegt
worden ist. Weimar am 3. Juli 1862.
Großherzoglich Sächsisches Staats. Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
IV. Hüinsichtlich der Uebergangsstellen und Uebergangsstraßen im Gebiete des
deutschen Zoll= und Handels-Vereines sind folgende weitere Veränderungen einge-
treten:
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