Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

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II. im Königreiche Bayern 
1) das Nebenzollamt I. Kreuth zu Achenthal in ein Nebenzollamt II. Klasse 
umgewandelt, dagegen das Nebenzollamt II. Kiefersfelden zum Neben- 
zollamt I. Klasse erhoben und mit der Befugniß zum Begleitscheinwechsel 
mit sämmtlichen kompetenten Bayerschen Zollbehördeu versehen, nicht minder 
2) im Ostbahnhofe zu Regensburg vom 1. dieses Monats an eine Zoll- 
Expositur unter der Bezeichnung „Königlich Bayersches Hauptzollamt Re- 
gensburg, Zoll-Expositur am Bahnhofe“, welche im Namen und unter 
der Kontrole des dortigen Hauptzollamtes zu fungiren hat, errichtet und 
derselben in Bezug auf die Kompetenz zur Zeit die Abfertigung 
a) der unter Wagenverschluß im Ansageverfahren vorkommenden zollpflichtigen 
Güter, 
b) der unter Wagenverschluß vorkommenden Begleitscheingüter, 
c) der unter Collo-Verschluß ankommenden Begleitscheingüter, welche von Re- 
gensburg aus nach Ertheilung neuer Begleitscheine mittelst der Eisenbahn 
weiter befördert werden sollen, 
d) die ankommenden und abgehenden übergangssteuerpflichtigen Güter, 
und endlich 
I) die Verzollung aller auf der Eisenbahn ankommenden Güter, welche dort 
in den freien Verkehr übergehen sollen, ohne zuvor auf die dortige Nie- 
derlage zu kommen, 
zugewiesen; 
III. im Großberzogthume Baden 
dem Nebenzollamte I. Klasse zu Lörrach die unbeschränkte Befugniß zum 
Begleitscheinwechsel mit allen zuständigen Zollbehörden ertheilt, auch dasselbe 
als Abfertigungsstelle im Sinne des §. 5 des allgemeinen Regulatives über 
die zollamtliche Behandlung des Eisenbahnverkehrs (Seite 53 f. des Regie- 
rungs-Blattes vom Jahre 1855) erklärt und 
dem Nebenzollamte I. Klasse zu Kleinlaufenlurg die unbeschränkte Be- 
fugniß zum Begleitscheinwechsel mit allen zuständigen Zollbehörden beigelegt 
worden ist. Weimar am 3. Juli 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Staats. Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
IV. Hüinsichtlich der Uebergangsstellen und Uebergangsstraßen im Gebiete des 
deutschen Zoll= und Handels-Vereines sind folgende weitere Veränderungen einge- 
treten: 
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