Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

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2) für die von da an neu zugehenden Pensions-Berechtigten auf 
Funfzig Thaler 
festgesetzt 
Urkundlich haben Wir gegenwärtigen, mit dem 1. Januar nächsten Jahres in 
Kraft tretenden Statut = Nachtrag höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem 
Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 29. August 1862. 
Carl Alegxander. 
von Watzdorf. G. Thon. von Wintzingerode. 
Nachtrag 
zu dem Statut der allgemeinen Pensions- 
Anstalt für die Witwen und Waisen der 
Schullehrer des Großherzogthumes Sach- 
sen-Weimar-Eisenach vom 1. Oktober 
1841. 
Bekanntmachung. 
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß nach Statt gefundener 
Ermittelung die postmäßige Entfernung zwischen dem Bahnhofe zu Stadt- 
sulza und Camburg auf 1¼ Meiile festgesetzt worden ist. 
Weimar am 30. August 1862. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
DHruck der Hof. Buchdruckerei in Weimar
	        
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