Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

169 
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem wegen veränderter Einrichtung der Doktor-Prüfungen, welche von 
Studirenden der Medizin aus den Weimar-Eisenachischen, Altenburgischen und 
Gothaischen Landen auf der Universität Jena zu bestehen sind, von den Regierun- 
gen des Großherzogthumes Sachsen-Weimar-Eisenach und der Herzogthümer Sach- 
sen-Altenburg und Sachsen-Gotha nach Anhörung der medizinischen Fakultät zu 
Jena übereinstimmende Bestimmung getroffen worden ist, wird das nachstehende 
Regulativ, welches diese Anordnungen enthält, hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 29. August 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
Für den Staats-Minister. 
Stichling. 
Regulativ 
über Einrichtung der Doktor-Prüfung für solche Studirende der 
Medizin auf der Universität Jena, welche den Weimarischen, 
Altenburgischen und Gothaischen Landen angehören. 
J. 
Naturwissenschaftliche Vorprüfung. 
1. 
Alle Studirende der Medizin aus dem Großherzogthume Sachsen-Weimar- 
Eisenach und den Herzogthümern Sachsen-Altenburg und Sachsen-Gotha, welche 
auf der Universität Jena den medizinischen Doktor-Grad erlangen wollen, haben 
sich zum Nachweise der, die Grundlage des medizinischen Studiums abgebenden, na- 
turwissenschaftlichen Bildung einer Prüfung zu unterziehen. Von dem Ausfalle 
dieser naturwissenschaftlichen Vorprüfung hängt die Zulassung zum Doktor- 
Examen ab. 
32“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.