Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

Seile des 
  
Juahalt. er 
Biersteuer oder Biermalzschrot-Steuer. Nachtrag vom 12. März 1862 
zu dem Gesetze vom 16. Februar 1816„ 25. 
Blankenhayn. Siehe Pässe. 
Brandversicherungs-Beiträge; deren Ausschreiben und Erhebung 40. 232. 
Bremspvorrichtung bei Fuhrwerken. Siehe Notbohm. 
C. 
Cahla, Camburg, Cölleda. Siehe Postentfernungen. 
D. 
Dienergebühren für Abholung oder Ueberbringung eines Konsens-Ka- 
pitals oder anderer Zahlungen sind wie andere Berrichtungsgebühren für 
statthaft zu achten, sobald das Geschäst nur außerhalb des Gerichts- 
Lokals besorgt wrrrdddddd . .. . .. . . .. . . . . ... 218. 
Direkte Steuern. Siehe Steuern. 
Doktor-Prüfung der aus den Weimarischen, Altenburgischen und Go- 
thaischen Landen in Jena Medizin Studirenden. Regulatib 169—178. 
Dresden. Die dasige Thierarzenel-Schule betreffed 155—158 
Ebeliche Gütergemeinschaft. Vorschrift über das Verfahren hierin 55—58. 
Eigenthum, Gesetz, die Zuwiderhandlungen gegen die Strafbestimmungen 
zum Schutze des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst 
gegen Nachdruck und Nachbiltgeaoaoa . . . . . .. ... 24. 
Einkommensteuer — allgemeine —: 
1) Ministerial-Bekanntmachung vom 4. Dezember 1862 auf dem Grunde 
der Verordnung vom 19. November 1851 zur Ausführung des Ge- 
setzes über die allgemeine Einkommensteuer vom 19. März 1851. 223—226. 
2) Fünfter Nachtrag vom 12. Rovember 1862 zu der Verordnung vom 
19. November 1851, die Ausführung des Gesetzes über die allge- 
meine Einkommensteuer vom 19. März 1851 betreffend, nebst eine33—236. 
Rechnungstafel und drei Formularen unter I, II, III, 17.. Fier Beilagen. 
3) Berichtigung einer Stelle in dem Nachtrage vom 9. Januar 1860 
zu derselben Verordngagaga .. . . . . . . .. 236. 
 
	        
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