Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

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8. 6. 
Für jede Firma ist in dem Handels-Register ein besonderes, in der Regel 
zwei Seiten umfassendes Folium anzulegen, auf welches alle diese Firma betreffen- 
den Einträge zu bringen sind. 
Die Folien erhalten fortlaufende Nummern. 
Jedes Folium enthält drei Rubriken. 
In die erste Rubrik werden die Firmen, in die zweite die Inhaber der 
Firmen, in die dritte die Prokuristen, die Mitglieder des Vorstandes einer Aktien- 
Gesellschaft und die Liquidatoren einer Gesellschaft, und zwar in jeder Rubrik unter 
fortlaufenden Nummern, eingetragen. 
Regelmäßig wird für die erste Rubrik die obere Hälfte der ersten Seite, für 
die zweite Rubrik die untere Hälfte der ersten und die obere Hälfte der zweiten 
Seite, für die dritte Rubrik die untere Hälfte der zweiten Seite bestimmt. Er- 
scheint jedoch ein Raum von zwei Seiten mit Rücksicht auf den Umfang des be- 
treffenden Handelsgeschäfts, die Zahl der Inhaber oder die sonstigen Verhältnisse 
von vorn herein als ungenügend, so können ausnahmsweise auch mehrere Blätter 
des Registers unter angemessener Vertheilung des Raumes auf die einzelnen Ru- 
briken für ein Folium bestimmt werden. 
Fehlt es auf einem Folium an Raum zu weiteren Einträgen, so wird auf 
den nächsten noch disponiblen Blättern des Bandes oder in einem neuen Bande 
ein Supplement-Folium angelegt und es ist dabei durch die Worte: 
„Fortsetzung Seite .. Band 
am Schlusse des Foliums bezüglich der Rubrik und durch die Worte: 
„Fortsetzung von Folium . .. Seite ... Band . ..“ 
über den Linien des Supplement-Foliums von dem ursprünglichen Folium auf 
das Supplement-Folium und von diesem auf jenes zu verweisen. 
S. 6. 
Jede Seite des Handels-Registers ist in allen drei Rubriken durch senkrechte 
Linien in drei Spalten von ungleicher Breite abzutheilen, von denen die erste und 
schmalste zur linken Seite für die fortlaufenden Nummern der Einträge (§. 5 Ab- 
satz 4), die mittlere und breiteste für die Einträge selbst und die dritte zur rechten 
Seite für Anmerkungen bestimmt ist. 
Jeder für sich bestehende Eintrag ist durch eine Querlinie über die ganze 
Breite der Blattseite von den folgenden Einträgen abzusondern.
	        
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