Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 2. Weimar. 30. Januar 1864.
Ministerial. Bekanntmachungen.
I. Nachdem das Kataster von Frankendorf dem Großherzoglichen Rech-
nungsamte dahier zur Führung übergeben worden ist, bringen wir solches hiermit
zur öffentlichen Kenntniß.
Weimar am 28. Dezember 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
II. Von dem unterzeichneten Ministerium wird unter Rückbezug auf die
Bekanntmachung vom 17. Juni 1861, Seite 123 folg. des Regierungs-Blattes,
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
I. im Königreiche Preußen
auf dem Bahnhofe zu Danzig zur Abfertigung der auf der Eisenbahn eingehen-
den, beziehungsweise ausgehenden Güter eine Zoll-Expedition, welche im Namen,
unter Kontrole und mit den Befugnissen des Haupt-Zollamtes in Danzig fun-
girt, errichtet worden;
II. im Koönigreiche Sachsen
die Packhofs-Expedition des Haupt-Steueramtes Dresden, neben der unverändert
fortbestehenden Zoll-Expedition auf dem dortigen böhmischen Bahnhofe, denjenigen
Abfertigungsstellen hinzugetreten ist, welche zur Abfertigung der im summarischen
Ansageverkehr auf den Eisenbahnen eingehenden Güter befugt sind;
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