Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 2. Weimar. 30. Januar 1864. 
  
  
Ministerial. Bekanntmachungen. 
I. Nachdem das Kataster von Frankendorf dem Großherzoglichen Rech- 
nungsamte dahier zur Führung übergeben worden ist, bringen wir solches hiermit 
zur öffentlichen Kenntniß. 
Weimar am 28. Dezember 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
II. Von dem unterzeichneten Ministerium wird unter Rückbezug auf die 
Bekanntmachung vom 17. Juni 1861, Seite 123 folg. des Regierungs-Blattes, 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
I. im Königreiche Preußen 
auf dem Bahnhofe zu Danzig zur Abfertigung der auf der Eisenbahn eingehen- 
den, beziehungsweise ausgehenden Güter eine Zoll-Expedition, welche im Namen, 
unter Kontrole und mit den Befugnissen des Haupt-Zollamtes in Danzig fun- 
girt, errichtet worden; 
II. im Koönigreiche Sachsen 
die Packhofs-Expedition des Haupt-Steueramtes Dresden, neben der unverändert 
fortbestehenden Zoll-Expedition auf dem dortigen böhmischen Bahnhofe, denjenigen 
Abfertigungsstellen hinzugetreten ist, welche zur Abfertigung der im summarischen 
Ansageverkehr auf den Eisenbahnen eingehenden Güter befugt sind; 
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