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Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 über die
Bildung der Einzeln-Gerichtsbezirke und Diözes-Bezirke wird hierdurch bekannt ge-
macht, daß nach Anhörung des Großherzoglichen Kirchenrathes durch Anordnung
Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, die bisher im Justizamts-Bezirke
Eisenach getrennt bestandenen Diözesen östlichen und westlichen Theiles in einen
Diözesan-Bezirk vereinigt worden sind.
Weimar am 2. November 1864.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz und des Cultue.
von Wintzingerode.
II. Dem Vorschußvereine in Münchenbernsdorf sind höchsten Orts auf An-
suchen die Rechte einer juristischen Person verliehen worden.
Es wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 9. November 1864.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
IIII. Nachdem die Anordnung getroffen worden ist, daß die Musterungs-
und Verloosungs-Termine nicht mehr im Monat Oktober, sondern schon im Laufe
des Monats September abgehalten werden sollen, so macht es sich nöthig, daß
bei Ausfertigung der Pässe, Wander= und Arbeits-Bücher für Personen, welche
demnächst in das militärpflichtige Alter treten, auf diese Veränderung geeignete
Rücksicht genommen werde und erhalten daher die mit der Ausfertigung der frag-
lichen Reise-Legitimationen betrauten Behörden hierdurch die Anweisung, das die-
serhalb Erforderliche gehörig wahrzunehmen.
Weimar am 11. November 1864.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.