Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthun 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 21. Weimar. 31. Dezember 1864. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Nachdem die Aktionäre der Thüringischen Eisenbahngesellschaft in ihren Ge- 
neralversammlungen vom 15. Dezember 1862 bezüglich vom 29. Juli 1864 be- 
schlossen haben, bei den betheiligten Regierungen eine Abänderung der §.S. 43 und 
57 ihres Gesellschafts -Statuts in der nachstehenden Faffung zu beantragen, die 
Direktion der Gesellschaft auch um Bestätigung dieser Beschlüsse gebeten hat, ist 
von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, im Einverständnisse mit der König- 
lich Preußischen und der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsregierung, 
dem nachstehenden Statuten-Nachtrage die höchste Bestätigung ertheilt worden. 
Unter Bezugnahme auf das durch Ministerial-Bekanntmachung vom 6. Juli 
1844 publicirte Statut der Thüringischen Eisenbahngesellschaft (Regierungs-Blatt 
vom Jahre 1844 S. 74 und folg.) wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. Weimar am 3. Dezember 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. 
Na ch t rag 
Statute der nni Eisenbahngesellschaft. 
Die §.§S. 43 und 57 des Statuts k#n Jahre 1844 werden ausgehoben. 
II. 
An deren Stelle treten folgende Varschriften 
Im Falle einer ——ie:?ne zwischen dem Verwaltungsrathe und 
31
	        
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