Regierungs-Blatt
Großherzogthun
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 21. Weimar. 31. Dezember 1864.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Nachdem die Aktionäre der Thüringischen Eisenbahngesellschaft in ihren Ge-
neralversammlungen vom 15. Dezember 1862 bezüglich vom 29. Juli 1864 be-
schlossen haben, bei den betheiligten Regierungen eine Abänderung der §.S. 43 und
57 ihres Gesellschafts -Statuts in der nachstehenden Faffung zu beantragen, die
Direktion der Gesellschaft auch um Bestätigung dieser Beschlüsse gebeten hat, ist
von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, im Einverständnisse mit der König-
lich Preußischen und der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsregierung,
dem nachstehenden Statuten-Nachtrage die höchste Bestätigung ertheilt worden.
Unter Bezugnahme auf das durch Ministerial-Bekanntmachung vom 6. Juli
1844 publicirte Statut der Thüringischen Eisenbahngesellschaft (Regierungs-Blatt
vom Jahre 1844 S. 74 und folg.) wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht. Weimar am 3. Dezember 1864.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Watzdorf.
Na ch t rag
Statute der nni Eisenbahngesellschaft.
Die §.§S. 43 und 57 des Statuts k#n Jahre 1844 werden ausgehoben.
II.
An deren Stelle treten folgende Varschriften
Im Falle einer ——ie:?ne zwischen dem Verwaltungsrathe und
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