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Expeditor-Stelle zu Dornburg aber dem Apotheker Eichmeyer übertragen wor-
den ist.
Weimar am 11. Juni 1864.
Großherzoglich Sächsische Ober-Post-Inspektion.
K. Bergfeld.
III. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 19. März 1855
(Seite 34 des Regierungs-Blattes v. J. 1855) bringen wir hiermit zur öffent-
lichen Kenntniß, daß zur Erleichterung des Zeitungsverkehrs der Landorte vom
1. Juli d. J. an die Bestellgebühren für die auf dem Wege des Post-Debits
bezogenen Zeitungen für Abonnenten in Landorten nach den für die Bestellung in
Postorten selbst bestehenden Sätzen erhoben werden sollen und hiernach künftig pro
Jahr und Exemplar:
bei 1—2 mal wöchentlicher oder selt'nerer Bestellung 5 Sgr. statt bisher
6 und 12 Sgr.
. 3—5 - - - - 10 Sgr. statt bisher
12 und 16 Sgr.
. 6—7 - - - - 14 Sgr. statt bisher
16 Sgr.
zu entrichten sind.
Der Gleichförmigkeit halber werden die neuen Gebührensätze wie bei der Be-
stellung innerhalb der Postorte im hälftigen Mehrbetrage erhoben werden, wenn
täglich eine zweite oder weitere Bestellung stattfinden sollte. Dagegen werden
für Regierungs-, Gesetz= und Amts-Blätter, ingleichen für Intelligenz= und Wochen-
Blätter, welche erstere vertreten, falls die in unserer Bekanntmachung vom 16. De-
zember 1851 (S. 495 des Regierungs-Blattes v. J. 1851) bezeichneten Bedin-
gungen für den Eintritt der Speditions-Gebühren= Ermäßigungen erfüllt sind, auch
bei der Bestellung nach Landorten die obigen Gebührensätze nur zur Halfte er-
hoben werden.
Weimar am 15. Juni 1864.
Großherzoglich Sächsische Ober-Post-Inspektion.
K. Bergfeld.
Druck der Hof- Buchdruckerei in Weimar.