Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

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Zufolge des Ablebens des Kaufmanns Otto Richter zu Weida hat sich die 
Neuwahl eines Landtags-Abgeordneten durch diejenigen Staatsunterthanen des 
V. Verwaltungs-Bezirks nöthig gemacht, welche aus anderen Quellen als dem 
Grundbesitze ein jährliches Einkommen von mindestens Ein Tausend Thalern ver- 
steuern. Diese Wahl ist auf den Großherzoglichen Bezirks-Direktor Franz Junge 
zu Neustadt a./O. gefallen und es wird dieß mit dem Bemerken zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß der Gewählte die auf ihn gefallene Wahl angenommen hat. 
Weimar am 24. Mai 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Deparkemem des Innern. 
von Watzdorf. 
Nachdem die Königlich Preußische Regierung unter dem 22. d. M. die Aus- 
fuhr von Getreide, Heu und Stroh über die Grenze von der Weichsel bei Thorn, 
diese eingeschlossen, bis zur Grenze gegen das Königreich Sachsen bei Seidenberg 
bis zum 1. Oktober d. J. verboten hat, wird dieses Verbot zur Nachachtung hier- 
durch bekannt gemacht unter Hinweisung darauf, daß Uebertretungen desselben auf 
Grund des Zoll-Kartels vom 11. Mai 1833 auch im Großherzogthume zu be- 
strafen sind. 
Weimar am 26. Mai 1866. 
Großberzogic Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
G. Thon. 
Bekanntmachung. 
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Genehmigung Seiner 
Königlichen Hoheit, des Großherzogs, am 1. Juni d. J. in dem Orte Teichwolf- 
ramsdorf eine Post-Expedition in Wirksamkeit treten wird und die Stelle des Post- 
Expeditors dem Gemeinde-Schriftführer Heinrich Künzel daselbst übertragen wor- 
den ist. 
Weimar am 22. Mai 1866. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Post-Inspektion. 
K. Bergfeld. 
Weimar. — Hof- Buchbruckerei.
	        
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